Mittwoch, 20. November 2019

Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Die Grünliberalen fordern schon seit Längerem eine Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme für diejenigen Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben, weil die Rückkehr in ihr Heimatland voraussichtlich für längere Zeit nicht möglich ist, beispielweise wegen eines andauernden Bürgerkriegs. Die Vorlage des Bundesrates beschränkt sich demgegenüber auf eine punktuelle Massnahme, welche die Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für diese Personengruppe etwas senken würde. Als Schritt in die richtige Richtung ist das zu begrüssen, es bleibt aber hinter den notwendigen grundsätzlichen Massnahmen zurück. Nicht einverstanden sind die Grünliberalen mit dem Verzicht auf die Bezeichnung „vorläufige Aufnahme“. Diese steht einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration im Weg.

Das Verbot von Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat einer vorläufig aufgenommen Person oder in einen Drittstaat ist angesichts der schon heute bestehenden Bewilligungspflicht für Auslandreisen unnötig. Die Grünliberalen opponieren aber nicht dagegen, dies aus Rücksicht auf die vergleichbaren Regeln, die das Parlament Ende 2018 für anerkannte Flüchtlinge beschlossen hat.