Im Hinblick auf der im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eingegangen Verpflichtung, die Finanzströme auf die Erreichung des Netto-Null-Ziels bei den Treibhausgasemissionen auszurichten, gehen die Anforderungen jedoch aus der Sicht der Grünliberalen zu wenig weit. Insbesondere ist es unabdingbar, dass alle Schweizer Banken und Versicherungen ihre klimabedingten finanziellen Risiken offenlegen. Ausserdem ist es im Hinblick auf die Transparenz und Wirksamkeit der Regulierung unabdingbar, dass die offengelegten Informationen der einzelnen Institute vergleichbar sind. Zudem sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung des Greenwashing zu unternehmen, dies auch im Hinblick auf eine Stärkung der Reputation des Schweizer Finanzplatzes. In den folgenden Abschnitten werden unsere Anpassungsvorschläge konkretisiert.
Anwendungsbereich erweitern
Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Aufsichtskategorien 1 und 2. Die Kategorisierung erfolgt über die messbaren Kriterien Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel. Dies hat zur Folge, dass bei den Banken lediglich Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 100 Milliarden Franken unter den Anwendungsbereich fallen. Es wäre im Hinblick auf die Klimaziele, den Kundenschutz und die Transparenz wünschenswert, wenn sämtliche Institute dazu verpflichtet würden, ihre klimabezogenen Finanzrisiken offenlegen. Zudem erschwert das Fehlen von Angaben zu den finanziellen Risiken kleinerer Institute die Einschätzung der eigenen Risken der grösseren Institute. Konsequenterweise sollte die Offenlegungspflicht auch auf Finanzvehikel ausgedehnt werden.
Vergleichbarkeit sicherstellen
Die Empfehlungen der TCFD stellt einen Referenzrahmen dar, welcher die Pfeiler definiert, für welche eine Offenlegung notwendig ist. Das TCFD-Rahmenwerk selbst ist jedoch kein eigentlicher Offenlegungsstandard. Damit die Vergleichbarkeit der Informationen sichergestellt ist, sollte die FINMA zumindest klare Angaben machen, welche Informationen innerhalb dieser Pfeiler offengelegt werden müssen. Institutionen im Bereich der Klimarisikoanalyse sollten sich deshalb unter Einbezug der Wissenschaft auf gemeinsame Analyse- und Bewertungsgrundsätze festlegen, dies auch unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung.
Benchmark definieren
Im Hinblick auf der im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eingegangen Verpflichtung, die Finanzströme mit dem Netto-Null-Ziel bei den Treibhausgasemissionen in Einklang zu bringen, wäre es sinnvoll, einen klaren Klimaerwärmungs-Benchmark zu definieren, den die Offenlegung von klimabedingten finanziellen Risiken verfolgen sollte.
Weitere Umweltrisiken berücksichtigen
Der Klimawandel ist zweifellos eine der grössten Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass weitere Umweltzerstörungen wie z.B. der Verlust der Artenvielfalt erwiesenermassen ebenfalls mit hohen finanziellen Risiken verbunden sind. Es muss deshalb geprüft werden, ob der TCFD-Rahmen auch für andere umweltbedingte finanzielle Risiken gelten könnte, um die Umweltwirkung von Banken und Versicherungen umfassend abzudecken.
Greenwashing bekämpfen
In einem Markt mit weitgehend selbst definierten Standards ist die Gefahr von Greenwashing sehr gross. Ohne entsprechende Massnahmen besteht die Gefahr, dass der Schweizer Finanzplatz im internationalen Vergleich unglaubwürdig wirkt und gegenüber der Konkurrenz zurückfällt, anstatt eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Das bedeutet, dass neben den physischen Risken und den Transitionsrisiken auch die Klimawirkung adressiert werden sollte.