Beiträge an Agglomerationsprogramme sollen vom Bund nur freigegeben werden, wenn auf kantonaler oder kommunaler Ebene:
1. Massnahmen zur Reduktion des Verkehrsaufkommens oder zur Glättung von Verkehrsspitzen getroffen werden oder
2. damit durchgängige und kreuzungsarme Velowege erstellt werden.
Es braucht auf kantonaler und kommunaler Ebene konkrete Massnahmen zur Reduktion des Verkehrsaufkommens. Gemäss dem Grundsatz „Intelligenz statt Beton“ sind die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent zu nutzen, statt auf noch mehr Ausbau der Infrastruktur zu setzen. Als konkrete Massnahmen ist beispielsweise an Angebote wie Park+Rail, Bike+Rail, Carsharing und Carpooling zu denken. Sie werden in Zukunft immer wichtiger werden. Generell sollen Wohnen und Arbeiten möglichst nahe beieinander sein. Weitere Elemente können eine Verschiebung von Arbeits- und Unterrichtszeiten sowie die Förderung von Home-Office sein. In Bezug auf die Velowege ist zudem an den neuen Verfassungsartikel zu erinnern, den Volk und Stände am 23. September 2018 gutgeheissen haben und der nun als Verfassungsauftrag umzusetzen ist.