Mittwoch, 27. Mai 2020

Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

Die Grünliberalen unterstützen das Anliegen, die finanzielle Stabilität in der zweiten Säule (BVG) zu verbessern. Es ist dringlich, die systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt einzudämmen. Namentlich die Senkung des Umwandlungssatzes und des Koordinationsabzugs werden daher unterstützt. Wichtig ist auch, dass das Referenzrentenalter im BVG mit demjenigen in der ersten Säule (AHV) gleichgesetzt wird. Somit muss das Referenzrentenalter in der AHV und im BVG für alle auf 65 Jahre festgelegt werden.

Abgelehnt wird von den Grünliberalen, in Form des sogenannten „Rentenzuschlags“ im BVG ein systemfremdes Umlageverfahren als Ausgleichsmassnahme zugunsten der Neurentnerinnen und Neurentner einzuführen. Die Stärke unserer Altersvorsorge ist, dass die erste Säule auf dem Umlageverfahren, die zweite Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren und die dritte Säule auf der Eigenverantwortung basiert. Dieser Grundsatz unseres Altersvorsorgesystems muss aufrechtgehalten werden. Auch dürfen keine unbefristeten Ausgleichsmassnahmen vorgesehen werden. Demgegenüber stehen die Grünliberalen zielgerichteten, bedarfsorientierten und befristeten Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration offen gegenüber.

 

Aus Sicht der Grünliberalen handelt es sich bei der BVG-Reform – und ebenso bei der AHV-Reform (AHV21) – um einen ersten Schritt. Weitere müssen folgen, um unserer Altersvorsorge strukturell und nachhaltig zu stabilisieren. Im BVG ist insbesondere die Situation für tiefere Einkommen, für Biografien mit schwankenden Einkommen und für Teilzeitangestellte weiter zu verbessern.

 

Die Grünliberalen fordern den Bundesrat auf, unabhängig vom Ausgang der Vernehmlassung dem Parlament eine Vorlage zur Reform der beruflichen Vorsorge vorzulegen. Es ist wichtig, dass das Parlament dieses wichtige Geschäft behandeln kann.