Seit 1998 hat das RPG bzw. die RPV im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen mehrmals Änderungen erfahren, welche die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausgedehnt oder die Ausnahmebestimmungen erweitert haben, was jedes Mal neue Möglichkeiten des Bauens ausserhalb der Bauzonen geschaffen hat. Die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet als grundlegendes, bewährtes und anerkanntes Prinzip der schweizerischen Raumplanung wird dadurch immer stärker unterhöhlt. Zudem wurde das Regelwerk mit jeder punktuellen Änderung komplexer und unübersichtlicher. Im Parlament sind zahlreiche Vorstösse hängig oder überwiesen, die weitere punktuelle Lockerungen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen bezwecken. Die strikte Trennung von Bau- und Nicht-Bauzone darf nicht weiter aufgeweicht werden, und die Anzahl von Gebäuden und Anlagen ausserhalb der Bauzonen ist zu reduzieren. Bund, Kantone und Gemeinden müssen in Bereichen mit funktional-räumlichen Verflechtungen dringend grenzüberschreitend zusammenar-beiten. Auch um das in der Strategie Biodiversität festgeschriebene strategische Ziel ‘Schaffung einer ökologischen Infrastruktur’ umzusetzen, ist die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Gemeinden dringend zu fördern.