Bereits in der Kommission für Rechtsfragen hat sich die grünliberale Delegation aus folgenden Überlegungen für Nichteintreten ausgesprochen: Verzugszinsen haben eine wichtige Funktion im Schuldrecht. Sie halten die Zahlungsdisziplin aufrecht, was grundsätzlich im Sinne des Staatshaushalts ist. Weder deren Abschaffung noch eine Anpassung an kurzfristige Zinsentwicklungen im regulären Kreditgeschäft sind gerechtfertigt. Gerade aber im derzeitigen Umfeld eine gesetzliche Anpassung der Verzugszinsen vorzunehmen, ist nicht zielführend. Derzeit ist anzunehmen, dass die Tiefzinsphase, welche die letzten 15 Jahre geprägt hat, ihr Ende gefunden hat. Wie sich das Zinsumfeld aber tatsächlich entwickeln wird, ist unklar. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass erst im Jahr 2010 eine Vernehmlassung zu einer Vorlage durchgeführt wurde, welche die Anhebung des Verzugszinssatzes verlangte. Nun soll der Verzugszinssatz gesenkt werden. Dies zeigt, wie volatil die Situation ist und eine Anpassung vermutlich immer nachträglich, und damit zu spät vorgenommen würde. Aus diesen Überlegungen lehnen wir Grünliberalen Variante 1 (Einführung eines starren Zinssatzes) ab.
Variante 2 verlangt die Einführung eines variablen Zinssatzes und will damit dem sich verändernden Zinsumfeld gerecht werden. Der Vorschlag ist jedoch nicht praxistauglich: Denn die Zinsen werden häufig rückwirkend berechnet, was zu einer Anwendung mehrerer Zinssätze führen kann. Dies ist gerade im kaufmännischen Bereich schlicht nicht praktikabel. Aus diesen Überlegungen lehnen wir auch Variante 2 ab.
Kurzum: Die Grünliberalen erachten die heutige Situation nicht als perfekt. Doch die beiden Lösungsvorschläge eignen sich nicht, da sie der unklaren Entwicklung des Zinsumfelds nicht gerecht werden (Variante 1) und nicht praktikabel sind (Variante 2). Aus diesen Gründen fordern wir, beim Verzugszinssatz des Bundes beim Status quo zu verbleiben.