Mittwoch, 15. Februar 2023

Pa. Iv. 20.456 Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben

Die Änderungsvorschläge zum Zweitwohnungsgesetz widersprechen dem Verfassungsauftrag. Zudem schafft es einen Fehlanreiz zum energieintensiven Neubau statt einer nachhaltigeren Sanierung.

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 und dem daraus ausgearbeiteten Zweitwohnungsgesetz haben sich in touristischen Gebieten die Rahmenbedingungen für den Bau, die Renovation und Nutzung von Wohneinheiten stark verändert. Wir anerkennen, dass es zu einzelnen Aspekten kleineren Anpassungsbedarf gibt. 

 

Für die Grünliberalen geht die vorgeschlagene Revision des Zweitwohnungsgesetzes aber deutlich zu weit. Sie ermöglicht, dass altrechtliche Wohngebäude abgebrochen, mit einem um 30 Prozent grösseren Volumen und an anderer Stelle auf der Parzelle mit zusätzlichen Wohnungen wiederaufgebaut werden dürfen. Diese vorgesehene Kumulation der Abweichungen vom geltenden Zweitwohnungsgesetz durch die Erweiterung und den Neubau von altrechtlichen Wohnungen läuft jedoch damit dem Verfassungsauftrag zuwider. Insbesondere unterstützt der Gesetzesvorschlag den energieintensiven Neubau von grösseren Wohnungen, welche von vielen Eigentümer:innen aus ökonomischen Gründen einer nachhaltigeren Sanierung der Bausubstanz vorgezogen würde. Zudem würde die Änderung den Preisdruck auf dem Erstwohnungsmarkt in touristisch attraktiven Ortschaften verstärken und die einheimische Bevölkerung verdrängen. 

 

Kleine, gezielte Anpassungen im Zweitwohnungsgesetz könnten jedoch Abhilfe schaffen. So könnte statt einer flächendeckenden Lösung beispielsweise dem Minderheitsantrag für den Art. 11 Abs. 3bis folgend, den Kantonen etwas mehr Handlungsspielraum gegeben werden, um spezifischen Bedürfnissen in einzelnen Gemeinden gerecht zu werden. Beispielsweise kann es in einzelnen Gemeinden ohne Preisdruck bei den Erstwohnungen andere Lösungen geben. Oder es kann bei der Standortfrage beim Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen den Eigentümer:innen mehr Handlungsspielraum für bessere ortsbauliche Lösungen gegeben werden.