Es wird begrüsst, dass der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug („Verwandtenrecherche“) ausdrücklich im Gesetz geregelt wird. Zu klären bleibt, ob bzw. in welcher Weise auch private Genealogie-Datenbanken von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden dürfen.
Die Grünliberalen sind einverstanden, dass die Löschfristen für die DNA-Personenprofile vereinfacht werden. Es ist allerdings eine Ausnahmeregelung vorzusehen, damit keine Löschung erfolgt, wenn diese im Einzelfall nicht sachgerecht ist, beispielsweise wegen fortbestehender Gefährlichkeit einer verurteilten Person.