Montag, 29. Mai 2017

Anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz)

Allgemeine Beurteilung der Vorlage
Die Grünliberalen begrüssen, dass die gesetzlichen Grundlage für staatlich anerkannte elektronische Identitätseinheiten („E-ID“) geschaffen werden soll. Bei der E-ID handelt es sich um einen zentralen Baustein für einen einfachen, effizienten und zuverlässigen elektronischen Geschäftsverkehr. Das Ziel muss sein, eine sichere und eindeutige Identifikation zu ermöglichen, bei der die erforderlichen Attribute (z.B. Name oder Geburtsdatum) – und nur diese – so ausgetauscht werden, dass deren Authentizität ausser Frage steht. Der Einsatz von E-ID hat den Vorteil, dass sich die Inhaberinnen und Inhaber nicht mehr viele Passwörter und Login-Daten merken müssen, sondern sich mit einem einzigen Instrument an möglichst vielen Stellen elektronisch anmelden können. Für die Wirtschaft hat dies den Vorteil, dass aufwändige eigene Identifikationsmechanismen entfallen, was zu Kostenersparnissen und einfacheren Abläufen führt und betrügerisches Verhalten erschwert. Auch ist die E-ID ein wesentliches Element für den vermehrten Einsatz von eGovernment-Anwendungen (z.B. Einreichen der Steuererklärung). Umgekehrt ist zu verlangen, dass der Bund und möglichst auch die Kantone und Gemeinden ihre Systeme und Anwendungen so anpassen, dass die E-ID unterstützt wird. Im E-ID-Gesetz ist eine Bestimmung aufzunehmen, welche eine entsprechende Verpflichtung der Bundesbehörden ausdrücklich vorsieht.

Für die Grünliberalen ist unabdingbar, dass das E-ID-Ökosystem vollständig interoperabel ist. Jede in der Schweiz gesetzlich anerkannte E-ID muss von allen E-ID-verwendenden Diensten akzeptiert werden, sofern sie das erforderliche Sicherheitsniveau aufweist. Nur so lässt sich erreichen, dass der E-ID in der Praxis der Durchbruch gelingt und diese breit eingesetzt wird. Dazu gehört auch, dass schweizerische E-IDs auch im Ausland eingesetzt werden können. Es ist daher wichtig, dass die schweizerische Gesetzgebung mit der entsprechenden Regelung in der Europäischen Union (EU) kompatibel ist, was der Erläuternde Bericht auch so zusichert. Das schweizerische E-ID-System ist der EU so rasch wie möglich zu notifizieren, damit die E-ID gleichzeitig mit dem Markteintritt in der Schweiz in der EU eingesetzt werden kann. Selbstverständlich sind auch die Entwicklungen im übrigen Ausland genau zu beobachten. Das Schweizer Recht ist nötigenfalls rasch anzupassen, damit schweizerische E-IDs möglichst weltweit einsetzbar sind und bleiben.

Vor allem anderen muss aber die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit Vorrang haben. Nur dann kann das Vertrauen geschaffen werden, das für eine breite Verwendung der E-ID erforderlich ist. Es wird daher ausdrücklich begrüsst, dass der Sicherheit und dem Datenschutz im Vorentwurf besonderes Augenmerk geschenkt wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass (i) Daten bzw. Attribute bei der Erstübermittlung an einen E-ID-verwendenden Dienst nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers der E-ID bekanntgegeben werden und dass (ii) nicht mehr Daten bzw. Attribute bekanntgegeben werden als für die betreffende Identifikation erforderlich sind.

Forderung: Marktmodell mit subsidiärer Angebotspflicht des Bundes
Die Grünliberalen unterstützen das Konzept des Bundesrates, wonach das E-ID-Ökosystem in einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt geschaffen werden soll: Der Bund schafft die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Überwacht die Akteure, überlässt aber die Herausgabe der E-ID dem Markt. Auf diese Weise kann sich die Innovationskraft des Marktes entfalten und beispielsweise durch die (freiwillige) Anreicherung einer E-ID mit eigenen oder fremden Daten neuartige Anwendungen ermöglichen und bestehende Prozesse vereinfachen. Zudem kann der Markt besser und schneller auf ändernde Bedürfnisse und technologische Entwicklungen reagieren als der Staat. Dem Bund kommt aber mit der Regulierung und Beaufsichtigung eine wichtige Rolle zu. Er ist letztlich der Garant des gesamten Systems. Weiter muss der Bund verhindern, dass einzelne Marktteilnehmer durch missbräuchliches Verhalten die anderen Teilnehmer behindern oder vom Markt ausschliessen.

Angesichts der Bedeutung der E-ID für eine reibungslose digitale Wirtschaft darf nicht der Fall eintreten, dass sich kein Anbieter von E-ID auf dem schweizerischen Markt findet. Daher muss in einem solchen Fall der Bund E-IDs der Sicherheitsniveaus „substanziell“ und „hoch“ anbieten. Die „Kann“-Formulierung in Artikel 13 Absatz 2 des Vorentwurfs zum E-ID-Gesetz genügt nicht. Umgekehrt muss der Bund im Sinne der Subsidiarität privaten Akteuren den Vorrang bei der Herausgabe von E-IDs einräumen.