Donnerstag, 8. März 2018
Sachplan geologische Tiefenlager
Die Grünliberalen haben immer darauf hingewiesen, dass der defintive Verschluss eines Lagers für hochaktive Abfälle (HAA) - wenn überhaupt - nur dann erfolgen darf, wenn alle abschätzbaren Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind und alles technisch Mögliche zur Nachbehandlung der Abfälle getan wurde. Zudem ist bei der weiteren Untersuchung klar aufzuzeigen, wie die Rückholbarkeit in den Dekaden, wenn nicht Jahrhunderten, nach der Einlagerung sichergestellt werden kann.