Donnerstag, 13. Januar 2022

Anpassung der Liquiditätsverordnung

Die Grünliberalen begrüssen die Änderung der LiqV zur Stärkung der Robustheit und Abwicklungsfähigkeit von systemrelevanten Banken im Krisenfall. Dagegen ist die Anrechenbarkeit von kantonalen Staatsgarantien für die Erfüllung der Liquiditätsanforderungen zwar sachlogisch und nachvollziehbar, wir weisen aber auf die wettbewerbsverzerrende und damit unerwünschte Wirkung von Staatsgarantien hin. Wir fordern zudem, dass die Berücksichtigung von Klimarisiken auch in die Liquiditätsanforderungen Eingang findet (Pariser Klimaabkommen).

Die Erfahrungen aus der Finanzkrise und der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die wirtschaftliche Situation von Finanzinstituten einen direkten Einfluss auf die Dynamiken von Volkswirtschaften haben kann: So legte einerseits die Finanzkrise das Potenzial destabilisierender Effekte von tief kapitalisierten Banken auch auf die Schweizer Volkswirtschaft offen. Andererseits kam letztere in der Corona-Pandemie dank einer ausgewiesenen Robustheit der Finanzinstitute in den Genuss der konjunkturstützenden Wirkung des Solidarbürgschaftskreditprogramms. Die Grünliberalen begrüssen deshalb Massnahmen, um die Robustheit und Stabilität von systemrelevanten Finanzinstituten weitergehend zu stärken und die Zahlungsverpflichtungen einer solchen Bank im Krisenfall sicherzustellen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass im Fall einer Abwicklung einer systemrelevanten Bank Kosten durch die Allgemeinheit getragen werden müssen. Die damit einhergehende Stärkung des Verursacherprinzips entspricht einer liberalen Wirtschaftspolitik, für welche sich die Grünliberalen konsequent einsetzen.

 

Zugleich erachten wir den proportionalen und risikobasierten Regulierungsansatz hinsichtlich der institutsspezifischen Zusatzanforderungen (Pillar II) als besonders begrüssenswert. Damit wird den individuellen Risiken der systemrelevanten Institute Rechnung getragen und zielführend reguliert. In diesem Zusammenhang ist auf allfällige Wettbewerbsnachteile kleinerer systemrelevanter Institute gegenüber grosser nicht-systemrelevanten Institute hinzuweisen, die mit den vorgesehenen Änderungen der Liquiditätsverordnung einhergehen können. So ist zwar dem Erläuterungsbericht (S. 24) zu entnehmen, dass für die betroffenen Banken nicht mit massgeblichen Erhöhungen oder Verringerungen der Liquiditätsanforderungen zu rechnen ist. Die Einschätzungen einiger betroffenen Institute widersprechen jedoch dieser Aussage. Um allfällige Wettbewerbsnachteile gegenüber nicht-systemrelevanten Instituten zu vermeiden, sollten sich die Verschiebungen der Liquiditätsausstattung der betroffenen Institute in einem verträglichen Rahmen halten.

 

Die Anrechenbarkeit einer ausdrücklichen kantonalen Staatsgarantie oder eines ähnlichen Mechanismus für die Erfüllung der besonderen Liquiditätsanforderungen ist sachlogisch und nachvollziehbar. Die Grünliberalen erachten es jedoch als notwendig, in diesem Zusammenhang auf die wettbewerbsverzerrende und damit unerwünschte Wirkung von Staatsgarantien in einem liberalen Wirtschaftsumfeld hinzuweisen. Dies betrifft sowohl bestehende Staatsgarantien von (systemrelevanten) Kantonalbanken, als auch eine implizite Staatsgarantie für PostFinance, sollte dieser den Eintritt in den Kredit- und Hypothekenmarkt ohne vorgängige Privatisierung ermöglicht werden.

 

Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Schweiz zudem dazu verpflichtet, die Finanzströme auf die Erreichung des Netto-Null-Ziels bei den Treibhausgasemissionen auszurichten. Vor diesem Hintergrund erachten wir es als dringend, die Transparenz über die Klimaverträglichkeit des Schweizer Finanzplatzes zu fördern, wie dies in der Motion 20.3705 von Nationalrat Roland Fischer gefordert wird. Das revidierte FINMA-Rundschreiben Offenlegung Banken, welches die Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken von systemrelevanten Banken einfordert, zielt in dieselbe Richtung. Als nächsten Schritt erachten wir es als sachlogisch, dass die Berücksichtigung von Klimarisiken in die Liquiditätsanforderungen der Finanzinstitute Eingang findet. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und der Erreichung der Klimaziele soll diese Ausweitung nicht nur für die systemrelevanten, sondern für sämtliche Finanzinstitute gelten.