Samstag, 25. Februar 2017

Gegenvorschlag zur Volksinitiative RASA

Die Grünliberalen haben die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ (MEI) klar abgelehnt. Volk und Stände haben sie am 9. Februar 2014 aber knapp angenommen. Für die Grünliberalen müssen demokratische Entscheide respektiert und umgesetzt werden. Allerdings sind diese nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit anderen Volksentscheiden und Verfassungsartikeln zu betrachten. Für die Grünliberalen hatten der Erhalt und die Weiterentwicklung der vom Volk ebenfalls mehrfach bestätigten bilateralen Verträge stets Priorität.

Die enge Vernetzung der Schweiz mit der Europäischen Union und ihren Ländern machen stabile Beziehungen unabdingbar. Nur der uneingeschränkte Zugang zum europäischen Markt erlaubt es unseren Unternehmen, in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu bestehen und international an der Spitze zu bleiben. Entsprechend haben die Grünliberalen mitgeholfen, die MEI umzusetzen, allerdings nur so weit, dass die Personenfreizügigkeit nicht verletzt wird. Die MEI enthält denn auch keine Verpflichtung, die bilateralen Verträge zu kündigen.

Die Grünliberalen unterstützen einen Gegenvorschlag, der zu einer Klärung des Verhältnisses zwischen den bilateralen Verträgen und der MEI führt.

Dies ist bei beiden Varianten des Bundesrates nicht der Fall. Deshalb lehnen die Grünliberalen diese ab. Sie sind ein untauglicher Versuch, die MEI mit den bilateralen Verträgen in Einklang zu bringen. Die erste Variante krankt daran, dass sie nichts an der wirtschaftsfeindlichen Vorgabe der MEI ändert, die Zuwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten zu steuern. Diese sind nicht mit den bilateralen Verträgen vereinbar, und sie würden zu einer überbordenden Bürokratie führen. Im Übrigen ist die vorgeschlagene Formulierung des neuen Absatzes 4 unklar und lässt unnötigen Raum für die Frage, welche konkreten völkerrechtlichen Verträge „von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa“ sind. Eine solche Umschreibung findet sich aus gutem Grund nirgends sonst im Schweizer Recht. Sollte ein Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt werden, müssen Volk und Stände klar erkennen können, was gemeint ist. Die alleinige Streichung der Übergangsbestimmung schliesslich, die in der zweiten Variante vorgeschlagen wird, überzeugt ebenso wenig. Soweit die Übergangsbestimmung die Umsetzungsfrist von drei Jahren nach Annahme der MEI regelt, ist sie mit der Verabschiedung der Umsetzungsvorlage durch das Parlament hinfällig geworden. Eine Abstimmung aber, die nichts ändert, würde bei Volk und Ständen auf Unverständnis stossen und ist zu unterlassen.

Die Grünliberalen befürworten jedoch, wie eingangs erwähnt, einen direkten Gegenentwurf, der das Verhältnis zwischen MEI und bilateralen Verträgen klärt und dem Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz Rechtssicherheit bietet. Sie schlagen daher die folgende Anpassung der BV vor:
 

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1 Der Bund steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen.

2 Er berücksichtigt dabei die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz.

3 Bund und Kantone fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Ausschöpfung des inländischen Potentials für Arbeitskräfte.

4 und 5 Aufgehoben

Art. 197 Ziff. 11 Aufgehoben


Absatz 1 lehnt sich an das geltende Recht (die Masseneinwanderungsinitiative) an und übernimmt daraus die Verpflichtung, die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern zu steuern. Damit wird verbindlich festgelegt, dass die Zuwanderung zielgerichtet und geordnet erfolgen muss. Zugleich stellt Absatz 1 klar, dass der Bund dabei die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten muss. Ein Konflikt mit bestehenden Verpflichtungen, insbesondere mit den Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der EFTA, ist dadurch ausge-schlossen. Ebenfalls sind die humanitären Verpflichtungen wie die Flüchtlingskonvention einzuhalten. Absatz 2 ist ebenfalls dem geltenden Recht entnommen und legt fest, dass sich die Regelung der Zuwanderung an den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz orientieren muss. Die Unternehmen sollen weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen können, die sie in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld benötigen, um weiterhin erfolgreich tätig sein zu können. Es besteht allerdings die berechtigte Erwartung der Bevölkerung, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig in der Schweiz gesucht werden. Sie sollen möglichst nur dann im Ausland rekrutiert werden, wenn sich im Inland keine geeignete Person finden lässt. In der Pflicht sind dabei primär die Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber. Die entsprechenden Bemühungen sollen gemäss Absatz 3 von Bund und Kantonen gefördert werden. Es handelt sich gegenüber der MEI um ein neues Element, das mit der Umsetzungsvorlage des Parlaments bereits vorgespurt ist. Für die Grünliberalen ist zentral, dass die Förderung so ausgestaltet ist, dass sie möglichst wirksam und effizient ist und die Wirtschaft nicht unnötig be-lastet.

Beschliesst das Parlament keinen solchen oder vergleichbaren Gegenvorschlag, der die bilateralen Verträgen sichert, auf bürokratische Höchstzahlen und Kontingente verzichtet und für Rechtssicherheit sorgt, werden die Grünliberalen RASA zustimmen. Die Grünliberalen werden sich weiterhin für den Erhalt und die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge mit der Personenfreizügigkeit einsetzen, da sie für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz unverzichtbar sind.