Die Grünliberalen begrüssen den Vorentwurf insgesamt. Konkret geht es um die Schaffung von zwei neuen Instrumenten: zum einen um ein vereinfachtes Nachlassverfahren für Personen, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, und zum anderen – im Sinne einer Auffangregelung – ein Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen (mit anschliessender Restschuldbefreiung). Beides sind Schritte in die richtige Richtung, die begrüsst werden.
Die Zulassungsbedingungen zu einem Sanierungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung sind im Vorentwurf verhältnismässig offen formuliert. Die Eintrittsschwelle liegt damit eher tief, was richtig ist. Die Grünliberalen würden sich aber eine gewisse Differenzierung nach Schuldner-Gruppen wünschen. Das würde es erlauben, – wo geeignet – mit Anreizen zu arbeiten, insbesondere bei Personen mit einem (abschöpfbaren) Lohneinkommen. Demgegenüber sollte insbesondere bei Personen ohne Einkommen und Vermögen der Fokus darauf gelegt werden, durch geeignete Massnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (wieder)herzustellen.