Mittwoch, 20. März 2024

Stellungnahme der Grünliberalen zur Erdbeben Eventualverpflichtung

Die vorgeschlagene Eventualverpflichtung kreiert massive Fehlanreize und nimmt die Kantone und Gebäudeeigentümer:innen aus der Pflicht. Die Grünliberalen lehnen den Gesetzesentwurf aus diesen Gründen ab.

Erdbeben sind trotz ihrer geringen Häufigkeit eine zu erwartende Naturkatastrophe in der Schweiz. Die möglichen Auswirkungen insbesondere auf Gebäude sind beträchtlich. Geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen gegenüber dieser Naturgefahr sind deshalb von zentraler Bedeutung. Für den Ernstfall braucht es aber auch eine entsprechende Versicherungsdeckung, um beim Wiederaufbau und der Reparatur von beschädigten Häusern zu helfen und allfällige finanzielle Verluste von Gebäudeeigentümer:innen abzufedern.

 

Für uns Grünliberale schafft die vorgeschlagene Lösung der Eventualverpflichtung jedoch massive Fehlanreize und nimmt Gebäudeeigentümer:innen und Kantone aus der Pflicht. Heute sind nur rund 15% der Gebäude in der Schweiz gegen Erdbeben versichert. Einzig im Kanton Zürich gibt es eine limitierte Erdbebenversicherung. In sieben Kantonen gibt es nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung, teilweise auch in Kantonen, die eine obligatorische Erbebenversicherung auf Bundesebene fordern. Die Kantone haben es in der Hand, eine zielführende Lösung einzuführen.

 

Zudem setzt der Vorschlag starke Fehlanreize. Die Gebäudeeigentümer:innen müssen in der Verantwortung stehen, ihre Gebäude durch Investitionen erdbebensicher zu machen und so die Schäden im Falle eines Erdbebens zu reduzieren. Die Eventualverpflichtung überträgt die finanzielle Verantwortung von den Gebäudeeigentümer:innen auf die Allgemeinheit und reduziert die Eigenverantwortung. Dies ist nicht im Interesse der Allgemeinheit.

 

Aus diesen Gründen lehnen die Grünliberalen die vorgeschlagene Lösung für die Einführung einer Eventualverpflichtung ab.