Mittwoch, 27. September 2023

BFI-Botschaft 2025-2028

Moderne Hochschulen und beste Forschungsbedingungen sind die Grundlage für Innovation, Fortschritt und Wohlstand in unserem Land. Die finanziellen Mittel für den ETH-Bereich müssen hierfür aufgestockt werden. Zudem sind die Mittel für den BFI-Bereich ohne Vorbehalt, d.h. nicht als Obergrenze, sondern als garantiert zugesprochene Mittel zu definieren.

Moderne Hochschulen und beste Forschungsbedingungen eröffnen neue Chancen für unsere Gesellschaft und die Bekämpfung globaler Herausforderungen. Sie leisten aber auch einen direkten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer Wirtschaft und tragen so massgeblich zu unserem Wohlstand bei. Zu Recht setzt der Bundesrat in seiner Legislaturplanung zum Ziel, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben soll. Auch die entsprechenden Ziele in der BFI-Botschaft 2025-2028 sind zu begrüssen. Das ungeklärte Verhältnis mit der EU, das u.a. zum Ausschluss vom weltweit grössten Forschungs- und Innovationsförderprogramm geführt hat, bringt den Forschungsstandort aber in eine ungewisse und herausfordernde Lage, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft nachhaltig schwächen kann. Wir erinnern daran, dass die Spitzenforschung heutzutage vollkommen international ist. Talente, Ideen und Innovationen entstehen in multinationalen, grenzübergreifenden Teams. Darin war die Schweiz lange exzellent. Je länger wir aber von den europäischen Forschungsprogrammen ausgeschlossen sind, desto mehr setzen wir unsere hervorragende Ausgangslage aufs Spiel. Es geht um viel mehr als um Geld, es geht darum in der Champions League mitspielen zu können. Die Schweiz hat die Fähigkeiten dafür, die Rahmenbedingungen stimmen aber nicht mehr. Wir erwarten, dass dieser Ausgangslage in der Botschaft angemessen begegnet wird. Wir erachten es folglich erstens als zwingend, dass die finanziellen Mittel für den ETH-Bereich der Periode 2025-2028 aufgestockt werden und ein reales Wachstum von jährlich 2.5 Prozent gewährt wird. Zweitens sind die finanziellen Mittel ohne Vorbehalt, d.h. nicht als Obergrenze, sondern als garantiert zugesprochene Mittel zu definieren. Nur so können der Schaden, welche der einseitige Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen für unsere Wirtschaft und Forschung zur Folge hat, angemessen begrenzt und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden.