Eine Priorität ist für die Grünliberalen die Etablierung einer umfassenden ökologischen Infrastruktur als übergreifendes Ziel der NHG-Revision. Diese sollte ähnlich wie die energetische, verkehrstechnische oder digitale Infrastruktur ganzheitlich geplant werden und im Einklang mit weiteren übergeordneten Zielen wie der Energiestrategie 2050 stehen.
Auch das Flächenziel für die Biodiversitätsgebiete ist deutlich zu erhöhen. Die Grünliberalen unterstützen das langfristige Flächenziel von 30% gemäss der Biodiversitätskonvention der UNO, welches nicht nur von der EU, sondern auch von der Schweiz offiziell unterstützt wird. Es ist daher für die Grünliberalen unverständlich, dass der Bundesrat in der NHG-Revision nur ein Flächenziel für den Schutz der Kerngebiete von 17% bis 2030 fordert. Mit einem solchen wenig ambitionierten Flächenziel würde die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit an der kommenden Konvention über die biologische Vielfalt in Kunming (China) am 11.-24. Oktober 2021 untergraben.
Um die gesetzten Ziele bis 2030 wirklich zu erreichen, schlagen die Grünliberalen eine Überprüfung der Zielerreichung alle zwei Jahre von Bund und Kantone vor. Die Grünliberalen schlagen weiter auch eine Fremdänderung im bäuerlichen Bodenrecht vor, um Naturschutzorganisationen den Erwerb von Boden zum Zweck der Biodiversitätsförderung zu erleichtern.