Dienstag, 18. Juni 2019

Revision der Energieeffizienzverordnung

Wir sind mit den Verordnungsanpassungen einverstanden, mit Ausnahme der nachstehenden Änderungsanträge. Bezüglich der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Energieverordnung (EnV) begrüssen wir insbesondere folgende Punkte.

Energieeffizienzverordnung (EnEV):

  • Die verbesserte Energieeffizienzetikette und die Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge bringen mehr Klarheit beim Autokauf und leisten einen Beitrag dazu, dass der Energieverbrauch vermehrt ein Thema beim Kaufentscheid wird.
  • Das Fahrzeuggewicht wird zur Einteilung in die Energieeffizienzklassen nicht mehr als Kriterium hinzugezogen, was sachgerecht ist.

 

Energieverordnung (EnV):

  • Die Änderungen resp. Präzisierungen zum Stromtarif, der den Mietern und Mieterinnen in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) verrechnet werden darf, verhindern bestehende Fehlanreize. So hat der Investor keinen Anlass mehr, die Stromeinkaufskosten für den ZEV in die Höhe zu treiben.        
    Mit der neuen Formulierung kann den Mietenden kein höherer Tarif verrechnet werden, als wenn sie direkt mit dem Energieversorger das Standardprodukt abrechnen würden – es kann aber sein, dass sie weniger zahlen, wenn die internen Kosten tiefer liegen.

 

Änderungsanträge zu den einzelnen Verordnungen finden Sie in der vollständigen Stellungnahme.