Vor diesem Hintergrund begrüssen wir, dass ein neues vektorunabhängiges Gesetz geschaffen werden soll. Dieses ist laufend an die neuen Entwicklungen anzupassen, insbesondere im Online-Bereich. Als Grundlage braucht es jedoch eine zeitgemässe Verfassungsnorm (Aktualisierung von Art. 93 BV). Wir beurteilen die Vorlage im Folgenden nach Massgabe der nachstehenden Vision zum medialen Service public.
Das wohl stärkste Argument der Befürworter der No-Billag-Initiative war, man werde dazu verpflichtet, für etwas zu bezahlen, das man nicht oder kaum nutze. Wenn nun die Gebührenzahlenden ein partielles Mitbestimmungsrecht über die Verteilung der Haushaltsabgabe erhalten würden, könnte dies die Legitimation des Gesamtsystems, bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen Medien, eventuell langfristig stärken. Das von Roger Schawinski vorgelegte Medienkonzept zeigt eine Möglichkeit auf, wie ein solches System ausgestaltet werden könnte (feste Zuteilung eines Teils der Gebührengelder an die SRG und daneben ein flexibler Gebührenanteil, über den die einzelnen Gebührenzahlenden gemäss einer ihnen vorgelegten Liste frei entscheiden können). Wir würden es begrüssen, wenn der Bundesrat im BGeM die Einführung eines solchen Systems vertieft prüfen würde (siehe 18.3917 Interpellation Grossen Jürg. Wie wäre mehr Mitbestimmung der Gebührenzahlenden beim medialen Service public möglich?).