Ein möglichst hoher Integrationsgrad der Menschen, die in der Schweiz leben und Teil der Gesellschaft sind, ist ein wichtiges Ziel der Grünliberalen. Das gilt nicht nur aus gesellschaftlicher und sozialer Sicht, sondern auch aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen. Der Staat darf und soll von migrierenden Personen Bemühungen zur Integration einfordern und diese Verpflichtung verbindlich machen. Die Schweizer Gesellschaft leistet ihrerseits einen Beitrag, indem sie gute Voraussetzungen zum Gelingen der Integration schafft.
Vor diesem Hintergrund stimmen die Grünliberalen den Entwürfen der VZAE und VIntA insgesamt zu. Besonders zu begrüssen ist das Stufenmodell, wonach die Anforderungen an die Sprachkompetenzen umso höher sind, je mehr Rechte mit dem angestrebten ausländerrechtlichen Status verbunden sind. Damit wird der grossen Bedeutung des Erwerbs von Sprachkompetenzen bei der Integration Rechnung getragen. Ebenso begrüsst wird die Regelung der Erstinformation aller neu aus dem Ausland zugezogenen Ausländerinnen und Ausländer. Dadurch können für Personen mit besonderem Integrationsbedarf so früh wie möglich geeignete Integrationsmassnahmen ergriffen werden. Das kann insbesondere in Form einer Integrationsvereinbarung geschehen, deren Verletzung ausländerrechtliche Konsequenzen hat. Auf diese Weise wird die Eigenverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer für ihre Integration verbindlicher gestaltet.
Die Grünliberalen sind unter Vorbehalt der nachstehenden Bemerkungen mit der Revision der VZAE und der VIntA einverstanden.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Januar 2018 ihren Bericht über die Prüfung der Aufsicht über kantonale Integrationsprogramme veröffentlicht. Darin wird unter anderem festgestellt, dass die Aufsicht durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) „noch nicht das notwendige Niveau erreicht“ habe. Weiter solle das SEM dafür sorgen, dass in allen Kantonen so rasch wie möglich ein Aufsichtskonzept erstellt und implementiert wird. Darüber hinaus beanstandet die EFK, dass die Wirkungsanalysen (Evaluationen) und Revisionen bisher weder im Konzept noch in der Umsetzung genügend berücksichtigt würden. Es brauche eine „klare Evaluationsstrategie“. Diese Kritik ist umso alarmierender, als gemäss der EFK im Rahmen einer Neuordnung von Zuständigkeiten die Budgetverantwortung der betreffenden Abteilung im SEM um fast 400 % von rund 17 auf 84 Millionen Franken gestiegen ist, was aber offenbar keine personellen Folgen hatte (stellenneutraler Aufbau mit den bestehenden Mitarbeitern, die über keine spezifische Ausbildung oder Erfahrung im Bereich Aufsicht verfügen).
Die Grünliberalen fordern das SEM auf, die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle hinsichtlich der Aufsicht über die kantonalen Integrationsprogramme detailliert und vollständig zu prüfen und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die Gelder für die Integrationsprogramme wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden – wie bei jeder Verwendung öffentlicher Gelder.