Donnerstag, 27. September 2018

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs

Unser Ziel ist die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung sowie die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung („Intersex“). Diese Gleichberechtigung muss im Sinne der Rechtsgleichheit und des Diskriminierungsverbots in der Bundesverfassung rasch und vorbehaltlos umgesetzt werden. 

Wir begrüssen daher, dass Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht und ihren Vornamen künftig unbürokratisch ändern können. Das Selbstbestimmungsrecht wird dadurch richtigerweise zum Ausgangspunkt der Regelung. Zentral ist dabei, dass es kein langes und teures gerichtliches Verfahren mehr braucht, sondern dass die Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erfolgt. Zu begrüssen ist auch, dass die Erklärung keine Auswirkungen auf die Familienverhältnisse hat. Eine bestehende Ehe oder eingetragene Partnerschaft wird von der Erklärung folglich nicht berührt. 

 

Demgegenüber berücksichtigt der Vorentwurf das Selbstbestimmungsrecht urteilsfähiger, aber noch nicht volljähriger Personen nur ungenügend. Die Grünliberalen fordern, dass diese den Geschlechtseintrag auch ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter ändern lassen können. 

 

Die Verbesserung der Rechtslage für Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung kann allerdings nur ein Zwischenschritt sein: Als langfristiges Ziel fordern die Grünliberalen den Bundesrat auf zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das Schweizer Recht angepasst werden müsste, um alle Regelungen zu beseitigen, die an das Geschlecht anknüpfen (siehe 18.3690 Postulat Flach. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Rechtliche Anknüpfungen an das Geschlecht abschaffen). Diese Regelung wäre aus liberaler Sicht ideal.