Der Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2016 und die Debatte rund um die No-Billag-Initiative waren wichtige Bausteine in diesem Prozess. Die Grünliberalen bedauern, dass es trotz ihrer Anstrengungen nicht gelungen ist, der No-Billag-Initiative einen überzeugenden Gegenvorschlag gegen-überzustellen, denn ein „weiter wie bisher“ der SRG darf es nicht geben. Die Debatte muss im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien fortgesetzt werden, das der Bundesrat zurzeit vorbereitet.
Vor diesem Hintergrund begrüssen die Grünliberalen, dass die bestehende SRG-Konzession, die noch bis zum 31. Dezember 2018 gilt, im Sinne einer Übergangslösung nur bis 2022 bzw. bis zum Inkrafttreten des neuen Mediengesetzes verlängert werden soll. Ebenso ist zu begrüssen, dass die Verlängerung zum Anlass genommen wird, um die Konturen des Service-Public-Auftrags der SRG zu schärfen. Die Grünliberalen beurteilen die Anpas-sungen der Konzession im Folgenden nach Massgabe der nachstehenden Vision zum medialen Service public.
Die Grünliberalen sind einverstanden, dass die Konzession für die SRG im Sinne einer Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Mediengesetzes verlängert wird. Die Grünliberalen begrüssen ausdrücklich, dass die Verlängerung zum Anlass genommen wird, um die Konturen des Service-Public-Auftrags der SRG zu schärfen. Die SRG-Programme sollen sich in Zukunft stärker von Programmen privater Anbieter unterscheiden und sollen diese weniger konkurrenzieren.
Grünliberale Vision zum medialen Service public
Die Grünliberalen wollen so viel staatlichen Service public wie nötig, aber so wenig wie möglich. Das Ziel ist eine klare Trennung von mit öffentlichen Geldern finanzierten „Service-Public-Inhalten“ einerseits und den restlichen Angeboten andererseits. Als Service-Public-Inhalte gelten für die Grünliberalen insbesondere Information, Kultur und Bildung. Im Zentrum stehen dabei publizistische Inhalte wie Nachrichtensendungen, informierende Magazin-sendungen, Reportagen und Dokumentationen. Nicht dazu gehört Unterhaltung, mit Ausnahme von schweizeri-scher Eigenproduktionen (Filme und Serien). Beim Sport ist eine differenzierte Betrachtung angezeigt. Themen aus dem Bereich Sport können zum in der Verfassung geforderten nationalen Zusammenhalt beitragen (z.B. Schwingfeste oder Spiele der Fussball- und der Eishockey-Nationalmannschaft). Auch schweizerische Sportar-ten ausserhalb des kommerziellen Bereichs sollen angemessen von den mit öffentlichen Geldern finanzierten „Service-Public-Leistungen“ profitieren können. Beim Sport und bei der Unterhaltung muss die Subsidiarität aber konsequent Priorität haben, die privaten Medienanbieter sollen den Vorrang gegenüber der SRG erhalten.
Die Finanzierung der Service-Public-Inhalte erfolgt durch eine Steuer, nicht durch eine bürokratische Gebühr wie heute, welche mangels Austrittsmöglichkeit faktisch einer Steuer gleichkommt. Eine prüfenswerte Option wäre die Mehrwertsteuer. Während die Inhalte auf gesamtschweizerischer Ebene weiterhin primär durch die SRG er-bracht werden, sollen regionale und lokale Inhalte durch private Anbieter angeboten werden; dafür müssen die Rahmenbedingungen für die Privaten verbessert werden (z.B. Unterstützung der journalistischen Aus- und Wei-terbildung). Die Steuerung der mit öffentlichen Geldern finanzierten Service-Public-Inhalte soll vermehrt mittels Auflagen in Konzessionen und Ausschreibungen erfolgen. Die Service-Public-Inhalte sollen ohne Einschränkun-gen über alle Medienkanäle angeboten werden können (Online, Fernsehen, Radio, Print). Sie sind für alle Schweizer Medienanbieter einfach und werbefrei zugänglich und können unverändert oder bearbeitet weiterver-breitet werden („Shared“- oder „Open-Content-Modell“). Nur so lässt sich das Ziel der Bundesverfassung errei-chen, alle Bevölkerungs-, Alters- und Sprachgruppen in der ganzen Breite anzusprechen.