Dienstag, 26. Februar 2019

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Wir unterstützen drei Kernelemente der Vorlage: Sanierung von Versicherungsunternehmen, die Einführung einer Kundenkategorisierung und Verhaltenspflichten für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Jedoch vermissen wir in der Vorlage eine vertiefte Auseinandersetzung mit der inzwischen langjährigen Kritik der Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften an den Vorschriften zur Solvabilität.

1. Sanierung von Versicherungsunternehmen: Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Versicherungsunternehmen saniert und ein Konkurs dadurch abgewendet werden kann. Das dient den Versicherten, die in der Regel daran interessiert sind, ihre Versicherungsdeckung weiterführen zu können (insbesondere bei Kranken- und Lebensversicherungen). 

 

2. Einführung einer Kundenkategorisierung: Die Regulierungs- und Aufsichtsintensität soll vom Schutzbedürfnis der verschiedenen Arten von Versicherten abhängen. Professionelle Kunden (z.B. Grosskunden) sind nicht gleich schutzbedürftig wie Konsumentinnen und Konsumenten oder gewisse KMU. Das ermöglicht Aufsichtserleichterungen für Versicherungsunternehmen, die nur professionelle Kunden haben. Zu begrüssen ist auch, dass Unternehmen, die über innovative Geschäftsmodelle verfügen, unter Wahrung des Versichertenschutzes ganz von der Aufsicht befreit werden können. 

 

3. Verhaltenspflichten für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler: Analog zu den Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister, die im FIDLEG geregelt sind, sind für Versicherungsvermittler besondere Verhaltenspflichten vorgesehen. Diese sollen auf das Versicherungsgeschäft abgestimmt sein (z.B. Informationspflichten und Offenlegung der Entschädigung bei ungebundenen Versicherungsvermittlern). Das ist zu begrüssen. 

 

Wir vermissen in der Vorlage eine vertiefte Auseinandersetzung mit der inzwischen langjährigen Kritik der Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften an den Vorschriften zur Solvabilität. Gemäss dieser Kritik müssen die Lebensversicherer rund 1,5-mal so viel Kapital wie ihre Mitbewerber in der EU halten. Im Rahmen der Vorlage ist zu klären, ob die Solvenzvorschriften angemessen sind (hinsichtlich Kundenschutz, Verhältnismässigkeit etc.) oder angepasst werden müssen. Die Vernehmlassungsvorlage äussert sich nicht zu dieser Kritik und beschränkt sich auf weitgehend formelle Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen.