Einleitende Bemerkungen zur Vorlage
Vorweg ist zu erwähnen, dass dieser Beschluss des Bundesrates Aspekte ausklammert, die aus unserer Sicht mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Scheitern der Vorlage führen werden. Konkret fehlen folgende zwei Aspekte: a) Massnahmen für bessere Arbeitsbedingungen, die nicht Anstellungsbedingungen betreffen, und b) eine Personaldotation, die dem Bedarf der Patientinnen und Patienten entspricht und ihre Sicherheit gewährleistet.
Viele der vorgeschlagenen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen setzen den Einsatz von finanziellen Mitteln voraus. Dabei handelt es sich aus gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht um sinnvolle Investitionen. Aus Sicht der Betriebe entstehen aber zusätzliche Ausgaben, die mit den aktuellen Finanzierungssystemen nicht ausfinanziert werden können. Wenn die Betriebe verpflichtet werden, die Neuerungen mit dem bestehenden Budget umzusetzen, dann sind sie gezwungen, das Geld an anderer Stelle einzusparen. Dies kann dazu führen, dass es gesamthaft zu keinen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen kommen wird.
Es braucht gesetzliche Leitplanken, um die Finanzierung der Pflege innerhalb der Betriebe zu stärken. Diese wären durch die Kantone zu überwachen und durchzusetzen.
Vorschlag:
Einfügen eines neuen Abschnitts: Arbeitsbedingungen
Die bestehenden Arbeitsbedingungen sind auch für Teilzeitarbeitende kaum mit einem Familienleben vereinbar: keine fixen Arbeitstage oder Notwendigkeit, sich auf die Nachtschichten zu beschränken; Wochenenddienste wie bei Vollzeitarbeitenden (2 pro Monat, nicht regelmässig); Einarbeitungszeit von 2 Monaten zu 100% obligatorisch bei Abteilungswechsel; administrative Belastung durch fehlende Digitalisierung; mangelnde Arbeitsorganisation; psychische und mentale Belastung.
Einfügen eines neuen Abschnitts: Personaldotation
Die Leistungserbringenden sind bezüglich dem Interesse zur Sicherstellung der Qualität, nebst der erschwerten Rekrutierung aufgrund Fachkräftemangel, einem doppelten Fehlanreiz ausgesetzt: Pflegeleistungen werden nicht adäquat abgegolten und sind somit kaum kostendeckend zu gewährleisten, und es existieren keine Mindeststandards für situationsgerechte Personaldotationsverhältnisse.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine ausreichende Personaldotation für die Qualität der Pflege von Bedeutung ist. Im Bericht zur Beantwortung des Postulats 18.3602 Marchand-Balet ‚Wie kann die Qualität der Pflege sichergestellt werden?‘ wird er einerseits Elemente darlegen, die für eine situationsbezogene Personaldotation berücksichtigt werden sollten und andererseits weitere Komponenten ausführen, welche für die Pflegequalität relevant sind. Die Erarbeitung dieses Berichts erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Pflegeforscherinnen und -forschern sowie einer Begleitgruppe von Expertinnen und Experten aus dem Feld.
Das KVG will mit autonomen Tarifverhandlungen von Leistungserbringern und Versicherungen einen Preis- und Qualitätswettbewerb erreichen. Studien zeigen, dass dies sehr schlecht funktioniert. Da der Regulierungswille des Bundes hier nicht erreicht wurde, ist er auch in der Verantwortung, andere Wege zur Umsetzung des Qualitätswettbewerbs zu finden.
Einfügen eines neuen Abschnittes: "Finanzierung"
In diesem Abschnitt wird festgehalten, dass die Kantone verpflichtet werden, über die Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegenden eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und dass Bund und Kantone verpflichtet werden, ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, welches garantiert, dass die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zugunsten der Pflege auch umgesetzt werden können.