Referenzpreissystem bei Arzneimitteln
Kostenwirksam ist insbesondere die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel. Von den beiden Modellen, welche der Bundesrat präsentiert, bevorzugen wir die Variante 2 „Modell mit Meldesystem”. Dieses Modell vergleicht zur Preisfestsetzung die effektiven Preise der Zulassungsinhabenden und verspricht, mit Anreizen für Preiswettbewerb zu sorgen. Das Modell mit Preisabschlag (Modell 1) würde demgegenüber die heutige, staatliche Preisfestsetzungslogik fortsetzen. Die Simulation eines wettbewerblichen Preissystems hat jedoch bisher nicht die gewünschten Effekte erzielt.
Rechnungskopie an Versicherte
Wir begrüssen, dass die Versicherten vom Leistungserbringer jeweils eine Rechnungskopie zugestellt bekommen und dass die Leistungserbringer sanktioniert werden, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Es besteht allerdings ein gewisses Risiko, dass die Verwaltungskosten der Leistungserbringer und der Krankenversicherer dadurch ansteigen, ohne dass dem höhere Kosteneinsparungen gegenüberstehen. Daher ist sicherzustellen, dass die Regulierung und die damit verbundenen Anreize so ausgestaltet sind, dass die Versicherten die Rechnungen a) verstehen und b) nötigenfalls beanstanden. Als weitere Massnahme zur Stärkung der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle beantragen wir, die Motion Grossen (18.3664) „Digitalisierung auch im Gesundheitswesen“ rasch umzusetzen. Durch die systematische elektronische Zustellung der Rechnungen an die Krankenversicherer kann ein Effizienzgewinn zugunsten der OKP erzielt werden. Weiter sind den Leistungen Identifikations-Codes der ausführenden Person anzufügen, um ein Monitoring zu ermöglichen, beispielsweise in Gruppenpraxen oder bei Belegärzten. Zudem braucht es eine Diagnose- und Behandlungskodierung, um die Wirtschaftlichkeitskontrolle zu erleichtern.
Experimentierartikel
Der Experimentierartikel ist eine Chance, neue Ansätze zur Kostendämpfung auszuprobieren. Wir unterstützen diese Idee. Damit die Experimente erfolgreich sind, ist es aber notwendig, dass die Teilnahme an einem Pilotprojekt freiwillig ist. Der im Vorentwurf vorgesehene Zwang für alle Akteure im Gesundheitswesen zur Finanzierung und Teilnahme an einem Projekt ist nicht sachgerecht und könnte sich als kontraproduktiv erweisen. Experimente sollten jedoch nicht nur im Bereich Kostendämpfung, sondern in allen Bereichen des Gesundheitswesens möglich sein.