Zielsetzung:
Die Grünliberalen begrüssen grundsätzlich die beiden Absenkpfade zu den Pestiziden und Nährstoffen. Beide gehen jedoch zu wenig weit und führen nicht in der notwendigen Frist zur Einhaltung der Umweltziele Landwirtschaft (UZL). Offen bleibt, was nach 2027 bzw. 2030 geschieht. Auch danach muss die Absenkung weitergehen. Zudem fehlen verpflichtende Schritte, sollten die Ziele nicht erreicht werden.
Pestizide:
Die Liste mit den im ÖLN nicht mehr zugelassenen Pestiziden wird begrüsst. Bei der Risikobeurteilung werden jedoch ganze Bereiche wie der Boden, die Luft, weitere Artengruppen, insbesondere weitere Nichtzielorganismen nebst Bienen, sowie auch der Mensch ausgeklammert. Die Grünliberalen fordern eine Ausweitung der Risikobeurteilung der Wirkstoffe auf diese Bereiche und somit eine Ergänzung der Liste.
Die Grünliberalen erwarten eine Neubeurteilung der Wirkstoffe - und somit der Liste - alle 4 Jahre. Monitoring-Daten sind dabei einzubeziehen. Weiter sollen nicht mehr bewilligte oder verbotene Stoffe innerhalb von 3 Monaten nicht mehr auf den Betrieben gelagert werden. Der Bund muss sich um die Rückgabe der Produkte kümmern.
Die in der DZV vorgesehenen präventiven Massnahmen und das Schadschwellenprinzip werden zu wenig umgesetzt. Es ist unklar, wie mit den vorliegenden Anpassungen die Umsetzung verbessert werden soll.
Die durch den Bund vorgeschlagenen Sonderbewilligungen sehen die Grünliberalen kritisch. Für Pestizide, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, dürfen keine Sonderbewilligungen ausgesprochen werden.
Zielführender als all diese Einzelbeiträge wären einerseits strengere Vorgaben bei der Zulassung der Pestizide sowie die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Pestizide. Ein erster Schritt ist die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Produktionsmittel. Dies ist unverzüglich in die Wege zu leiten. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Pestizide ist im Rahmen der Diskussionen zur Reduktion des Risikos durch Pflanzenschutzmittel äusserst inkohärent.
Weiter braucht es flankierende Massnahmen zur Reduktion der Pestizid-Einträge in die Biodiversitätsförderflächen (BFF), in Bioparzellen, oder in sonstige wertvolle Nachbarparzellen wie Schutzgebiete, Waldränder oder Gewässer.
Nährstoffe:
Bei den Nährstoffen ist die Reduktion von 20% bis 2030 eine sinnvolle Grösse. Nach 2030 muss die Absenkung jedoch weitergehen.
Mitteilungspflicht:
Die Mitteilungspflicht von Düngemittel-, Kraftfutter- und Pestizidlieferungen verbessert die Datengrundlage, fördert die Transparenz und muss (regional angepasste) Massnahmen zur Senkung der Nährstoffüberschüsse und Pestizideinträge in der Schweiz bis 2030 um 20 Prozent ermöglichen.