Mittwoch, 12. Juni 2019

Änderung des Bankengesetzes

Die Anpassung der Systemobergrenze des Einlagensicherungssystems und die Verkürzung der Fristen zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung werden begrüsst. Der Wechsel bei der Finanzierungsart der Einlagensicherung – Hinterlegung von Wertschriften statt Zusatzliquidität – ist ebenfalls positiv zu bewerten, da sie das Ex-ante-Element der Einlagensicherung stärkt. Wir fordern allerdings noch mehr Informationen zu den Vor- und Nachteilen der vom Bundesrat verworfenen Alternativlösung eines Ex-ante-Fonds. Auch erwarten sie detaillierte Informationen zu den Verbesserungen bei der Gouvernanz des Vereins esisuisse.

Wir begrüssen, dass die fixe Systemobergrenze des Einlagensicherungssystems abgeschafft werden soll. Sie ist seit 2011 auf maximal 6 Mia. Franken begrenzt, obwohl sich die Gesamtsumme der zu sichernden Einlagen in den vergangenen Jahren erhöht hat. Künftig soll sie 1,6 % der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen betragen, mindestens aber 6 Mia. Franken. 

 

Ebenso begrüssen wir, dass die Fristen zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung verkürzt werden sollen (sieben Arbeitstage zur Auszahlung an den Untersuchungsbeauftragten oder Konkursliquidator und sieben Arbeitstage für die Auszahlung an die Einlegerinnen und Einleger). Die Kundinnen und Kunden müssen damit weniger lange auf die Auszahlung warten. Zudem wird das Schweizer Recht dadurch den internationalen Standards angeglichen.