Donnerstag, 17. Februar 2022

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

Die Grünliberalen erachten die Vorlage, welche die Ausweitung der vorgeschriebenen Bewilligungspflicht auf den Erwerb von strategischen Infrastrukturen im Energiebereich vorsieht, nicht nur als unnötig, sondern als potenziell schädlich und lehnen sie deshalb ab. Die Ergebnisse der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bestärken uns in unserer Position: Die RFA legt dar, dass das Anliegen durch bestehende Regulierung bereits umfassend adressiert wird. Es sei unklar, inwiefern die avisierte Differenzierung zwischen ausländischen und inländischen Investoren zielführend wäre. Auch bestätigt die RFA, dass die vorgeschlagene Umsetzung relativ leicht umgangen werden kann.

Des Weiteren hat die RFA ergeben, dass im Falle einer Umsetzung eine höhere Marktkonzentration und eine Reduktion des Wettbewerbs zu erwarten sind. Die Förderung dieser Entwicklungen widerspricht der wirtschaftspolitischen Grundhaltung der Grünliberalen grundlegend. Ebenfalls sei allenfalls mit einem Rückgang des Investitionsvolumens zu rechnen, der negative Auswirkungen auf unsere Versorgungssicherheit haben könnte. Zudem werden tendenziell negative Effekte für die Schweizer Standortattraktivität und die Infrastrukturqualität erwartet.

 

Den Grünliberalen ist es ein Uranliegen, die Standortattraktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und die hohe Qualität unserer Infrastruktur nicht nur zu sichern, sondern zu fördern. Unter Anbetracht dessen, dass die Vorlage weder notwendig, sondern in verschiedenen Bereichen potenziell schädlich ist, und gleichzeitig voraussichtlich leicht umgangen werden kann, lehnen wir sie ab.