Dienstag, 21. April 2020

Stempelabgaben – Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

Die Grünliberalen setzten sich dafür ein, dass die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz gewahrt bleibt und ein – ökologisch nachhaltiges – Wirtschaftswachstum gefördert wird. Sie begrüssen daher, dass die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe vertieft diskutiert werden. Es ist allerdings fraglich, ob die Vorlage zum richtigen Zeitpunkt kommt und auf die richtigen Punkte fokussiert.

  1. Zum einen ist absehbar, dass die Corona-Epidemie zu einem wirtschaftlichen Einbruch führen wird. Es kann noch nicht abgeschätzt werden, wie lange dieser dauern wird und wie gross die Auswirkungen am Ende sein werden. Um die negativen Folgen für die Unternehmen (insbesondere KMU) und die Selbständigerwerbenden zu begrenzen, wurden zurecht umfangreiche staatliche Massnahmen beschlossen, welche die öffentliche Hand sehr stark belasten werden. Das schränkt den Handlungsspielraum deutlich ein.

 

  1. Auch ohne die Corona-Epidemie gibt es verschiedene bereits beschlossene oder geplante Steuervorlagen, welche bei Bund und Kantonen zumindest kurzfristig zu substanziellen Mindereinnahmen führen werden. Bereits in Kraft getreten ist die Steuerreform mit AHV-Finanzierung (STAF). Das Referendum gegen höhere Kinderzulagen ist hängig. Weiter sind beispielhaft die Reform der Verrechnungssteuer, die Aufhebung der Industriezölle und die Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien zu erwähnen. Für die Grünliberalen von grosser wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung ist zudem die Einführung der Individualbesteuerung. Schliesslich läuft die Reform der OECD zu den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft, die für die Schweiz zu grossen Steuerausfüllen führen könnte.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Abschaffung der Stempelsteuer in aller Dringlichkeit. Sollte dieses positiv ausfallen, ist weiter zu diskutieren, wie die Vorlage im Verhältnis zu den anderen Steuervorlagen zu priorisieren bzw. gegebenenfalls zurückzustellen ist.