Donnerstag, 11. Juli 2019

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Die Grünliberalen unterstützen das Ziel eines Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die heutige Regelung ist sowohl aus volkswirtschaftlicher Sicht wie auch aus Nachhaltigkeitsaspekten reformbedürftig. Die Privatverschuldung soll nicht mit steuerlichen Anreizen gefördert werden. Das dient der Stabilität des Finanzplatzes, denn die Hypothekarverschuldung in der Schweiz ist im internationalen Vergleich sehr hoch und hat in den letzten Jahren noch zugenommen. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig und birgt grosse Risiken im Immobilien- und Hypothekarmarkt. Im Gegenzug zur Abschaffung des Schulzinsenabzugs gehört konsequenterweise auch der Eigenmietwert abgeschafft.

Bei der Umsetzung des Systemwechsels ist wichtig, dass die Vorlage zwei Vorgaben in Einklang bringt, die sich beide aus der Bundesverfassung ergeben: Zum einen sind Steuerpflichtige in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen gleich zu besteuern. Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind daher gleich zu behandeln wie die Mieterinnen und Mieter. Zum anderen ist der allgemeine Auftrag zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung zu berücksichtigen (Art. 108 BV). Diesen Vorgaben trägt die Vorlage dadurch Rechnung, dass bei selbstbewohntem Wohneigentum der Eigenmietwert künftig nicht steuerpflichtig ist, im Gegenzug können aber auch keine Abzüge für Gewinnungskosten (Unterhalt, Verwaltungskosten etc.) gemacht werden. Hinzu kommt die Abschaffung bzw. – gemäss einigen Varianten – Einschränkung des Schuldzinsabzugs. Der Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum wird mit dem (zeitlich und betragsmässig) begrenzten Ersterwerberabzug gefördert. Da jede Ausgestaltung eines Systemwechsels Vor- und Nachteile hat, sind die Grünliberalen auch offen für alternative Konzepte, so beispielsweise eine Wohnsteuer (siehe 18.4345 Ip. Flach. Könnte mit einer Wohnsteuer die Eigenmietwertbesteuerung ersetzt werden?).

 

Die Grünliberalen lehnen es ab, die Abzüge für Energiesparen und Umweltschutz auf Bundes- oder Kantonsebene abzuschaffen. Diese Abzüge haben ausserfiskalische Motive und wurden mit der Energiestrategie 2050 noch ausgebaut. Die Grünliberalen haben zwar ein gewisses Verständnis für die Kritik an diesem Instrument (Mitnahmeeffekte, grössere Vorteile für Steuerpflichtige mit höheren Einkommen), doch wäre es angesichts des dringenden Handlungsbedarfs beim Klimaschutz – gerade auch im Gebäudebereich – das falsche Signal, wenn diese Steuerabzüge abgeschafft würden.