Der Bundesrat beantragt für die Bundesbeiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) ab 2019 Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt rund 1.12 Milliarden Franken. Der Bund beteiligt sich auf diesem Weg an der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen. Konkret geht es um 32 Agglomerationsprogramme der sog. „dritten Generation“, deren Finanzierung neu mittels des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) sichergestellt wird.
Aus Sicht der Grünliberalen scheint die Vorlage in den Grundzügen sinnvoll und gut austariert zu sein. Es fehlen jedoch einige wesentliche A-Projekte (= Projekte, die im laufenden Agglomerationsprogramm ausgeführt werden sollen), insbesondere in der Region Genf, damit die ganze Schweiz vom Agglomerationsprogramm profitieren kann. Zu konkreten Projekten und Massnahmen nehmen die Grünliberalen unter Punkt 6 Stellung.
Es ist für die Grünliberalen klar, dass bei den (zusätzlichen) Projekten und Massnahmen die Finanzierung nicht ausser Acht gelassen werden darf. Die einzelnen Projekte sind jeweils auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu prüfen und auch gegeneinander abzuwägen. Des Weiteren sind Projekte so zu priorisieren, damit mit minimalen Kosten eine maximale Kapazitätserweiterung erreicht werden kann. Demgegenüber sollte die Verschiebung von Projekten zur A-Liste, wie sie vorliegend verschiedentlich gefordert wird, insgesamt nicht mit Mehrausgaben verbunden sein.
Nach Ansicht der Grünliberalen werden die Aspekte «Park+Rail», «Bike+Rail», «Car-Sharing», «selbstfahrende Fahrzeuge» u.ä. viel zu wenig berücksichtigt. Sie werden aber in Zukunft immer wichtiger werden. Dieser Umstand sowie die allgemeine Entwicklung zur Zukunft der Mobilität werden in der Vorlage nur ungenügend weiterentwickelt.
Es fehlt ein gesamtheitliches Konzept, um schweizweit flächendeckende Park+Rail (P+R) Plätze mit einer hohen Zugdichte und idealer Verkehrslage anbieten zu können. Es gibt sehr grosse Unterschiede je nach Kanton und Region, was zu einem starken Ungleichgewicht führt. Je nachdem kann so der P+R-Benutzer von einer besseren oder einer wesentlich schlechteren Infrastruktur profitieren. Solche Ungleichgewichte sollten mit dem 3. Agglomerationsprogramm angegangen werden. Dies bedeutet jedoch ebenso, dass Standorte geschlossen oder umgenutzt werden müssen, wenn sie ein schlechtes Kosten- /Nutzenverhältnis mit sich bringen. Es werden zwar vereinzelte Anpassungen im aktuellen Vorschlag des Bundesrates angedacht, doch fehlt eine flächendeckende Gesamtschau.
Das Thema Car-Sharing wird faktisch ausgeklammert. Auch hier wäre eine schweizweite Gesamtschau nötig, damit die Infrastrukturbedürfnisse in diesem Bereich für ein nächstes Agglomerationsprogramm aufgezeigt werden könnten.
Zudem muss die Mitfinanzierung von kapazitätssteigernden Verkehrsinfrastrukturprojekten durch den Bund künftig an die Bedingung gebunden sein, dass auf kantonaler Ebene Massnahmen zur Reduktion des Verkehrswachstums/-aufkommens getroffen wurden (vgl. Postulat 17.4197 von NR Beat Flach «Intelligenz statt Beton! Mehr Effektivität im Verkehr durch die Verknüpfung von Infrastrukturausbau mit der Reduktion von Verkehrsspitzen»).
Wie bereits bei der Vernehmlassung zum Bahnausbauprogramm (Ausbauschritt 2030/35) ist auch bei dieser Vorlage sicherzustellen, dass keine überdimensionierten Projekte realisiert werden, von denen nur wenige Bahn- (und Bus-)reisende profitieren.