Das grundlegende Problem wird nicht gelöst, wenn einzelne Personengruppen selektiv aus der Steuerpflicht entlassen werden. Im Gegenteil: Bestehende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber steuerpflichtigen Unternehmen werden mit einem Anheben der Umsatzgrenze noch vergrössert (z.B. im Gastgewerbebereich). Es widerspricht auch dem Ziel, eine möglichst breite Steuerbasis zu haben, was wiederum tiefere Steuersätze für alle ermöglicht.
Gegen einen Handlungsbedarf spricht zudem, dass es schon heute Möglichkeiten zur administrativen oder finanziellen Entlastung gibt:
1) Die grosse Mehrheit der Leistungen von ehrenamtlich geführten Sportund Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen ist von der Steuer ausgenommen und führt deshalb nicht zur Mehrwertsteuerpflicht.
2) Anwendung der Pauschalsteuersatzmethode: Die Vorsteuer muss dabei nicht erfasst werden, was die Buchhaltung und Abrechnung erleichtert.
3) Freiwillige Versteuerung von Leistungen zum reduzierten Steuersatz von 2.5 % (z.B. von Startgeldern bei Sportveranstaltungen), um die Vorsteuer von mehrheitlich 7.7 % geltend machen zu können. Gemäss erläuterndem Bericht (Ziff. 2.1.3) resultiert daraus in der Regel statt einer Mehrwertsteuerschuld ein Mehrwertsteuerguthaben.