Freitag, 1. Oktober 2021

Vernehmlassung Steuerabzüge Krankenkassenprämien

Die Grünliberalen lehnen es ab, die steuerlichen Abzüge für die Prämien der obligatorischen Krankenpflege- und Unfallversicherung zu erhöhen.

Zum einen sind Steuerabzüge generell ein wenig effizientes Instrument, das zu volkswirtschaftlichen Verzerrungen führt. Stattdessen sollten die verschiedenen Steuerabzüge reduziert und dafür die Steuersätze gesenkt werden.

 

Zum anderen ist es reine Symptombekämpfung, die Erhöhung der Steuerabzüge vorliegend damit zu begründen, dass die Krankassenprämien gestiegen sind. Auch hier sind die Probleme an der Wurzel und damit bei den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen anzugehen. Dazu gehört etwa die rasche Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen (EFAS) und eine Reduktion der Versorgungsregionen (20.4093 Mo. Mäder Jörg). Daneben braucht es zielgerichtete individuelle Prämienverbilligungen für Wenigverdienende.

 

Hinzu kommt die sehr ungünstige Verteilungswirkung der Vorlage: Die vorgeschlagene steuerliche Entlastung konzentriert sich stark auf die obersten Einkommensgruppen, insbesondere auf Personen mit einem steuerbaren Einkommen von über Fr. 109'300, die im Schnitt Fr. 214 pro Jahr Steuern sparen würden. Insgesamt entfallen 68,4 % der Entlastung auf die obersten beiden Dezile der steuerbaren Einkommen (erläuternder Bericht, Ziff. 3.3.5). Dafür bei der direkten Bundessteuer Steuerausfälle von Fr. 290 Mio. pro Jahr in Kauf zu nehmen, ist nicht sinnvoll. Die Aussagen zu den möglichen positiven Effekten auf die Volkswirtschaft sind im erläuternden Bericht äusserst vage, und im schlimmsten Fall schafft die Vorlage einen Anreiz die Franchise zu senken, was eine unerwünschte Konsumhaltung bei Gesundheitsdienstleistungen fördern kann (erläuternder Bericht, Ziff. 3.3.1 und 3.3.2).