Freitag, 15. September 2023

Wir müssen die Finanzierung der Medien sichern

Die Medien nehmen als vierte Gewalt mit ihrer politischen Einordnung eine wichtige, ja notwendige Kontrollfunktion in der politischen Debatte ein. Durch Social Media wird aber ihre Finanzierung immer schwieriger. Deshalb braucht es dringend eine Reform. Durch die vorgeschlagene Einführung des Leistungsschutzrechts profitieren vor allem grosse Medienunternehmen. Für die Vielfalt ist es aber wichtig, dass auch regionale und lokale Medien profitieren. Deshalb lehnen wir die aktuelle Vorlage ab. Stattdessen sollten wir zuerst eine Auslegeordnung machen, wie im Postulat von Katja Christ gefordert. Wir erhoffen uns durch den Postulatbericht zielführende Massnahmen, die die jahrelange Blockade lösen.

Wir nehmen die Veränderungen in der Medienlandschaft mit Sorge zur Kenntnis. Die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zu einer Erosion der Vielfalt, der Anzahl und insbesondere der regionalen Verankerung der Medien. Der Qualitätsjournalismus kommt zunehmend unter Druck. Für uns Grünliberalen ist unbestritten, dass es staatliche Massnahmen braucht, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Medien nehmen als vierte Gewalt mit ihrer politischen Einordnung eine wichtige, ja notwendige Kontrollfunktion in der politischen Debatte und im Funktionieren unserer direkten, föderalen und mehrsprachigen Demokratie wahr. Dies umso mehr angesichts des Stellenwerts von sozialen Medien und der zunehmenden Verbreitung von nicht überprüfbaren Informationen (auch Fake News). Journalistische Leistungen sind der Situation ausgesetzt, dass sie – einmal publiziert – beliebig häufig geteilt und verbreitet werden können, ohne dass die Medienschaffenden dafür eine finanzielle Entschädigung erhalten. Eine angemessene Finanzierung der journalistischen Arbeit ausschliesslich auf dem Markt ist nicht möglich, deshalb sind staatliche Massnahmen angezeigt.

 

Die Einführung eines Vergütungsanspruchs auf die Nutzung von Snippets (sog. «Leistungsschutzrecht»), wie es in dieser Vorlage vorgeschlagen wird, muss im Kontext dieser Herausforderungen diskutiert werden. Denn mit der Generierung dieser Mittel sollen die Medienschaffenden und Medienunternehmen je hälftig eine finanzielle Entschädigung für die Verbreitung der Inhalte über Internetplattformen erhalten. Es handelt sich also um ein Element der Medienfinanzierung.

 

Wir beurteilen den staatlichen Handlungsbedarf in der Medienfinanzierung als unbestritten, ja sogar als dringend. Seit der Ablehnung des Medienpakets 2022 ist unklar, wie die Medienförderung künftig ausgestaltet sein soll. Vor diesem Hintergrund hat der Nationalrat den Bundesrat mit der Überweisung des Postulats 21.3781 von Nationalrätin Katja Christ beauftragt, eine Auslegeordnung zu Modellen für die staatliche Medienförderung vorzunehmen. Der Bundesrat selbst beantragte die Annahme des Postulats, eine solche Auslegeordnung ist also klar angezeigt. Vor Vorliegen dieses Berichts nun die Einführung einer solch weitgehenden Massnahme, wie ein Vergütungsanspruch auf die Nutzung von Snippets, zu diskutieren oder anzugehen, lehnen wir ab. Denn wir befürchten, dass die Einführung eines solchen Instruments die Diskussion anderer – durchaus auch effizienterer und zielgerichteterer – Massnahmen, zu denen wir uns eine Auslegeordnung mit dem Postulatbericht erhoffen, über Jahre blockieren oder gänzlich verhindern würde. Dies hätte zur Folge, dass die Erosion der Medienlandschaft und -vielfalt ungebremst voranschreiten würde. Wir fordern, dass die Medienförderung grundsätzlich und ergebnisoffen in Bezug auf die Wahl der Massnahmen oder Instrumente diskutiert wird und lehnen die vorgesehene Änderung des Urheberrechts deshalb ab