Freitag, 27. November 2020

Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

Für die Grünliberalen sind faire gesetzliche und vertragliche Regulierungen wichtig, die die Rechte und Pflichten von Haus- oder Wohnungseigentümer/innen auf der einen und Handwerker/innen sowie General- oder Totalunternehmen auf der anderen Seite widerspiegeln. Faire und gerechte Regelungen heisst, dass sich Bestellende oder Käuferschaften von Wohneigentum darauf verlassen können, dass geschlossene Verträge gelten und versprochene Eigenschaften hinsichtlich Qualität, Preis und Termine eingehalten und nötigenfalls rechtlich einfach durchgesetzt werden können.

Die meisten Neubau- oder Umbauprojekte und auch der Kauf von Stockwerkeigentum ab Plan können in der Schweiz in gutem Einvernehmen abgewickelt werden. In den vergangenen Jahren konnte jedoch die zunehmende Tendenz beobachtet werden, dass die Haftung für Baumängel durch juristisch fragwürdige Abtretungen oder Wegbedingungen ausgehöhlt und vertraglich ins Niemandsland geschickt wird. Gerade Einmalbauherrschaften stehen oft vor der schwierigen Situation, dass sie gar nicht wissen, dass Ansprüche bei Mängelrechten innert kürzester Zeit untergehen, wenn sie nicht rechtzeitig gerügt werden.

 

Die Grünliberalen unterstützen daher die Stossrichtung der Revision. Ebenso wird begrüsst, dass keine Totalrevision des Bauvertragsrechts oder des Bauhandwerkerpfandrechts angestrebt wird, sondern dass es um gezielte, punktuelle Anpassungen geht.