Donnerstag, 15. Dezember 2016

Ein unnötiger Verfassungsartikel auf Vorrat

Der Schutz der finanziellen Privatsphäre ist für Schweizerinnen und Schweizer bereits heute gewährleistet. Der vom Nationalrat heute beschlossene Gegenentwurf zur Bankgeheimnis-Initiative ist deshalb unnötig. „Wir brauchen keinen Verfassungsartikel auf Vorrat. Die Bankgeheimnis-Initiative und der Gegenentwurf bringen keinen Mehrwert, aber unnötige Unsicherheit und Bürokratie für den Finanzplatz Schweiz“, so Nationalrätin Kathrin Bertschy.

Die Grünliberalen lehnen sowohl die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» wie auch den heute beschlossenen Gegenentwurf ab. Aus Sicht der Grünliberalen ist der Schutz der finanziellen Privatsphäre bereits durch verschiedene Verfassungs- und Gesetzesartikel sowie durch internationale Verträge ausreichend geschützt. Der Gegenentwurf bringt somit gegenüber dem Status quo keinen Mehrwert. Einen Verfassungsartikel auf Vorrat zwecks Verhinderung einer zukünftigen Gesetzesänderung ist unnötig.

 

Eine unnötige Bürokratie
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel belastet den Bankenplatz Schweiz. Das steuerliche Bankgeheimnis schützt das Individuum in dessen Beziehung zum Staat. Darunter fallen auch potentielle Steuerdelinquenten. Werden diese durch eine Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung stärker geschützt, sind verstärkte Sorgfalts- und Kontrollmassnahmen die Folge. Dies führt zu mehr Aufwand und höheren Kosten für die Branche und schwächt unseren Finanzplatz.


Risiko für den Finanzplatz Schweiz
Zudem könnte der Finanzplatz Schweiz aufgrund der Unterschiede zwischen neuen inländischen Bestimmungen und der internationalen Entwicklung unter Druck geraten. Beispielsweise wenn verschiedene natürliche oder juristische Personen involviert sind, die sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern ansässig sind. Die Reputation des Finanzplatzes Schweiz könnte dadurch weiteren Schaden nehmen.