Es ist zentral, dass die Schweiz die internationalen Entwicklungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht verpasst. Die im Gegenvorschlag vorgesehene Sorgfaltsprüfungspflicht stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen die internationalen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland einhalten. Der Gegenvorschlag orientiert sich an den bewährten UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. KMU und Gesellschaften mit einem kleinen Risiko werden unbürokratisch verschont, für alle anderen werden die Verpflichtungen auf das erforderliche Minimum beschränkt. Die Wirtschaft erhält damit die notwendige Rechtssicherheit. Die Grünliberalen werden sich auch dafür einsetzen, Transparenz beim Rohstoffhandel einzuführen.
Freitag, 20. April 2018
Grünliberale begrüssen GV zur VI Konzernverantwortung
„Die Grünliberalen verlangen, dass die Menschenrechte und der Umweltschutz durch Schweizer Unternehmen auch im Ausland respektiert werden. Der Gegenvorschlag der Rechtskommission zur Konzernverantwortungsinitiative ebnet dazu den Weg ohne unnötige Bürokratie“, meint Nationalrat Beat Flach, der den Gegenvorschlag in der Kommission aktiv mitgeprägt hat.