Die Gold-Initiative verlangt, dass die Schweizerische Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten muss, dass diese Goldreserven nicht mehr verkauft werden dürfen und dass sie zwingend in der Schweiz gelagert werden müssen. Ein hoher und unverkäuflicher Anteil von Gold in den Aktiven würde die Geld- und Währungspolitik und damit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Nationalbank aber bedeutend erschweren. Eine geografische Diversifikation der Goldbestände im In- und Ausland stellt zudem sicher, dass die Nationalbank insbesondere im Krisenfall an verschiedenen Goldhandelsplätzen über Goldreserven verfügt und diese am Markt handeln kann. Diese geografische Diversifikation ist deshalb ein Gebot einer umsichtigen Geschäftsführung und die Goldinitiative muss entsprechend abgelehnt werden.
Die Volksinitiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung greift das Spannungsfeld zwischen Standortattraktivität und Steuergerechtigkeit auf, das in der Vergangenheit teilweise tatsächlich zu einseitig zugunsten der Standortattraktivität ausgelegt wurde. Die bereits beschlossenen Verschärfungen der Bemessungsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung, welche die Grünliberalen von Beginn an eingefordert und unterstützt haben, sorgen für eine markant verbesserte Steuergerechtigkeit ohne die Standortattraktivität der Schweiz unnötig einzuschränken. Gerade in eher strukturschwachen Land- und Berggebieten kann die Pauschalbesteuerung ein Mittel zur wirtschaftlichen Belebung sein. Zudem wäre es ohne Pauschalbesteuerung schwierig, diejenigen reichen Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, überhaupt zu besteuern. Aus diesen Gründen lehnt die grünliberale Fraktion die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ab.