Das Konzept der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats basiert auf drei Bausteinen: Einer stärkeren Nutzung des inländischen Arbeitspotentials, einer Stellenmeldepflicht an regionale Arbeitsvermittlungszentren sowie weitergehenden Massnahmen in Absprache mit dem gemischten Ausschuss Schweiz-EU. Das Parlament kommt somit seiner Verantwortung nach, fristgerecht einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Dies ermöglicht insbesondere auch die wichtige Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien.
Stellenmeldepflicht nur bei Bedarf
„Die Kommission hat einen gut schweizerischen Kompromiss gefunden. Der Vorschlag trägt dem Anliegen der Initiative Rechnung und er sichert gleichzeitig den Fortbestand der bilateralen Verträge“, meint glp-Fraktionspräsidentin Tiana Angelina Moser, die den Antrag zur Stellenmeldepflicht an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in der Kommission beantragt hat. Diese gilt aber nur bei der Überschreitung von Schwellenwerten. Es wird also nur dort gesteuert, wo effektiv Handlungsdruck besteht. Das hält den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zumindest in Grenzen.
Fortbestand der bilateralen Verträge sichern
Die Grünliberalen haben den Fortbestand der bilateralen Verträge stets höher gewichtet als eine strikte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Die bilateralen Verträge mit der EU sind für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Nur der uneingeschränkte Zugang zum europäischen Markt erlaubt es unseren Unternehmen in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu bestehen und international an der Spitze zu bleiben.