Die Individualbesteuerung bietet entscheidende Vorteile für die Wirtschaft und die Gleichstellung. Das Arbeitskräftepotential der Schweiz wird bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die überproportional hohe Steuerbelastung auf dem Zweitverdienst frisst einen grossen Teil des zusätzlichen Einkommens weg. Das verstärkt den Fachkräftemangel. Das zusätzliche Arbeitspotenzial entspricht einem Beschäftigtenwachstum von bis zu 60'000 Vollzeitäquivalente (siehe Studie Ecoplan), das ist mehr als 1% der Schweizer Wirtschaftsleistung und alles andere als vernachlässigbar. Da die Progressionsstrafe auf Zweiteinkommen in der Realität überwiegend (gut ausgebildete) Frauen betrifft, ist die Individualbesteuerung auch ein unabdingbarer Schritt für die Gleichstellung. Nationalrätin Kathrin Bertschy: “Clever ausgestaltet kann die Individualbesteuerung notwendige Erwerbsanreize für Zweitverdienende setzen, die Erwerbsbeteiligung der Frauen erhöhen und damit zum Wohlstand in der Schweiz beitragen. Und das, ohne dass es zu sozial unerwünschten Mehrbelastungen von Familien mit ungleichen Einkommen kommt.”
Die Behandlung der Vorlage zieht sich aber unnötig in die Länge. Der Bundesrat wurde in den letzten Jahren gleich doppelt beauftragt, eine Vorlage zur Einführung zu Individualbesteuerung vorzulegen. Zuerst mit der Rückweisung 18.034 – Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, danach in der Legislaturplanung im September 2021. Der Wille und Auftrag der Gesetzgeberin ist klar und auf parlamentarischem Weg bereits doppelt erteilt. “Es kann nicht sein, dass zuerst noch eine Volksinitiative gesammelt werden muss, bis der Bundesrat seinem Auftrag nachkommt”, sagt WAK-N Mitglied Kathrin Bertschy.