Die enge Vernetzung der Schweiz mit der EU verlangt stabile Beziehungen. Nur der uneingeschränkte Zugang zum europäischen Markt erlaubt es unseren Unternehmen, in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu bestehen und international an der Spitze zu bleiben. Und nur dank des Personenfreizügigkeitsabkommens können Schweizerinnen und Schweizer heute überall in Europa arbeiten und studieren.
Weiterentwicklung der Bilateralen im gegenseitigen Interesse
Da sich das EU-Recht laufend weiterentwickelt, bleibt eine regelmässige Erneuerung des bilateralen Wegs auch in Zukunft unumgänglich. Ein Marktzugangsabkommen kann die Mitsprache der Schweiz verbessern und die Rechtssicherheit erhöhen. Damit würde ein zentraler Standortvorteil der Schweiz gestärkt. Darüber hinaus besteht in verschiedenen Dossiers dringender Handlungsbedarf. So ist beispielsweise die rasche Verabschiedung eines Stromabkommens im beiderseitigen Interesse der Schweiz und der EU. Sowohl die Wirtschaft als auch die Energiewende würden davon profitieren.