Mittwoch, 15. Mai 2013

Änderung des Gentechnikgesetzes und Koexistenzverordnung kommen verführt: Grünliberale verlangen Rückweisung

Die Grünliberalen verlangen die Rückweisung der vorgeschlagenen Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung. Die Grünliberalen haben grundsätzliche Zweifel, dass GVO-Produkte in der Schweiz einem Bedürfnis entsprechen und bezweifeln auch einen positiven Kosten-Nutzen-Effekt. Eine Koexistenz wird nicht ohne Restrisiken zu haben sein, welche die Allgemeinheit zu tragen hätte. Vor einer Neuauflage ist deshalb die für Mitte 2016 terminierte Kosten-Nutzen-Evaluation von gentechnisch veränderten Pflanzen abzuwarten und mit der Qualitätsstrategie der Landwirtschaft zu verbinden. Wenn überhaupt, ist eine Koexistenzregelung zu prüfen, welche die Ausscheidung von GVO-Zonen anstelle von GVO-freien Zonen vorsieht, was einer Umkehrung des vorgeschlagenen Ansatzes entspricht.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung soll in der Schweizer Landwirtschaft ein Paradigmenwechsel eingeläutet werden. Statt wie bisher vollständig auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu verzichten, soll der GVO-freie Anbau künftig nur noch in „GVO-freien Gebieten“ stattfinden. Ansonsten wäre der Anbau von GVO künftig relativ einfach möglich.

 

Für die Grünliberalen kommt diese Vorlage verführt: National- und Ständerat haben sich jüngst für die Verlängerung des Gentech-Moratoriums ausgesprochen und erwarten bis Mitte 2016 einen Bericht mit einer Evaluation des Nutzens von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dabei soll beurteilt werden, ob sich die GVO im Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produktionsmitteln für die Produktion, die Konsumenten und die Umwelt als vorteilhaft erweisen. Die Grünliberalen erwarten gerade für die Schweiz keinen nennenswerten positiven Effekt für GVO-Produkte im Verhältnis zu den Risiken und den negativen Reputationsfolgen. Aus Sicht der Grünliberalen ist vor einer Diskussion über eine allfällige Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung dieser Bericht abzuwarten.

 

Falls dennoch auf die Vorlage eingetreten werden sollte, ist eine Umkehrung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansatzes zwingend. Das hiesse, dass auf Antrag GVO-Zonen ausgeschieden werden können, in welchen die GVO-Produktion unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann. Keinesfalls dürfen Produzenten und Konsumenten, welche an den bisherigen Produktionsmethoden festhalten wollen, mit Mehraufwand resp. Mehrkosten bestraft werden.