Freitag, 25. Juni 2021

BVG-Reform: Die Zukunft im Blick

Dass die als zweite Säule bekannte berufliche Vorsorge (BVG) sanierungsbedürftig ist, ist unbestritten. Durch den langjährigen Reformstau sind die veralteten Rahmenbedingungen des BVG weit entfernt von den heutigen Erwerbsbiografien, dem Zinsumfeld und der Lebenserwartung. Die Grünliberalen fordern, dass die Umverteilung von durchschnittlich 60'000 Franken pro Jahr und Rente zu Lasten der Erwerbstätigen durch einen realistischeren Umwandlungssatz endlich gedämpft wird. Weiter sagt Melanie Mettler, Mitglied der SGK-N: «Ich setze mich für die Gleichbehandlung der verschiedenen Lebens- und Erwerbsmodelle ein. Insbesondere die Benachteiligung der Frauen in der Altersvorsorge muss ein Ende haben. Nur so kann die dringend nötige Reform bei AHV und BVG bei der Stimmbevölkerung eine Mehrheit finden.»

Koordinationsabzug abschaffen und Eintrittsschwelle auf 12'458.- senken

Speziell bei Frauen und jüngeren Menschen sind Teilzeit- und Mehrfachanstellungen und Erwerbsunterbrüche anzutreffen. Sie führen zu einer Unterdeckung in der Altersvorsorge. Dieser Trend wird sich weiter verstärken. Die aktuelle Gesetzgebung geht aber immer noch von einem Einverdienerhaushaltseinkommen aus, mit vollem Pensum, ohne Erwerbsunterbrüche, und mit steigendem Einkommen. Das deckt viele Lebenssituationen nicht ab und führt zu einer Benachteiligung in der Altersvorsorge. So beträgt der sogenannte Gender Pension Gap durchschnittlich 20'000 Franken oder 37% pro Jahr – in der beruflichen Vorsorge allein beträgt er 63%. Um diese Effekte zu dämpfen, müssen insbesondere der sogenannte Koordinationsanzug und die Eintrittsschwelle reduziert, im Idealfall ganz abgeschafft werden. Zudem sollte das Ansparen nicht erst im Alter von 25 Jahren sondern mit 20 beginnen.

 

3-Säulen-Prinzip sichern

Die Grünliberalen stehen klar hinter dem 3-Säulen Prinzip, bei der die erste Säule die Grundabsicherung darstellt und direkt von der gesellschaftlichen Solidarität getragen wird (Umlageverfahren). Die zweite Säule (BVG) hingegen sollte grösstenteils durch eigene Einzahlungen und die des Arbeitgebers gedeckt werden, hat aber ebenfalls eingebaute Solidaritätsaspekte. Die dritte beruht auf persönlichen Ersparnissen für den Ruhestand. Alle drei Säulen haben aus guten Gründen verschiedene Finanzierungswege. Die Solidaritätsaspekte in der zweiten Säule sind aktuell überstrapaziert durch viel zu hohe jährliche Umlagen von aktiven Versicherten zu den ausbezahlten Renten. Dies gefährdet das Gesamtsystem. Die drei Säulen lassen sich nur aufrechterhalten, wenn Generationengerechtigkeit auch für die Erwerbstätigen gilt und wenn tatsächlich existierende Erwerbsbiografien gleichbehandelt werden. Die Grünliberalen fordern daher eine Anpassung der Lohnprozente an den Finanzierungsbedarf für den Zuschlag für die Übergangsgeneration.

 

Altersvorsorge laufend an die sich wandelnden Umstände anpassen

Für die Grünliberalen ist klar, dass das heutige Verfahren der grossen Reformen nicht mehr zielführend ist. Sie sind in letzter Zeit allesamt an der Urne gescheitert. Wir müssen zwingend in eine rollende Planung übergehen und mit kleinen Schritten die Gesetzgebung an die stetig wandelnde Realität anpassen. Die Grünliberalen fordern daher eine Berichterstattung des Bundesrates über die relevanten Parameter zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode, damit die nötigen Massnahmen ergriffen werden können.