Der Antrag der Grünliberalen im Wortlaut:
Die COVID-Liquiditätshilfen für Luftverkehrsunternehmen können während ihrer Laufzeit durch langfristige Darlehen des Bundes abgelöst werden. Die Gewährung der Darlehen ist an die Bedingung zu knüpfen, dass die Luftverkehrsunternehmen diese finanziellen Mittel für Investitionen zur schrittweisen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen auf Netto-Null im Jahr 2050 verwenden. Der Bund refinanziert diese Darlehen an die Luftverkehrsunternehmen mit der Ausgabe von Green Bonds.
Begründung:
Die COVID-Liquiditätshilfen sind durch die Aktien der Swiss und der Edelweiss abgesichert. Das bedeutet, dass die Luftverkehrsunternehmen in den Besitz des Bundes übergehen würden, sofern die COVID-Liquiditätshilfen nicht zurückbezahlt werden können. Das ist jedoch weder aus ökonomischer noch aus wettbewerbspolitischer Sicht anzustreben. Auch der Bundesrat strebt keine Kapitalbeteiligung an der Swiss und der Edelweiss an. Es macht Sinn, dass die beiden unterstützten Luftverkehrsunternehmen weiterhin in den Lufthansa-Konzern eingebunden sind. Langfristige Darlehen sind deshalb gegenüber einer Kapitalbeteiligung vorzuziehen.
Andererseits sind in den kommenden Jahren deutlich stärkere Anstrengungen der Luftfahrtindustrie notwendig, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Durch die Gewährung von Darlehen, welche an Investitionen in den Klimaschutz verknüpft sind, können diese Anstrengungen durch den Bund aktiv unterstützt werden. Des Weiteren ergeben sich durch die Ausgabe von Green Bonds neue Möglichkeiten für Investoren, ihr Kapital in nachhaltige Finanzinstrumente anzulegen.
Die COVID-Liquiditätshilfen sind eine befristete Notmassnahme, welche die Liquidität der Luftverkehrsunternehmen rasch sicherstellen sollen. In den kommenden Monaten besteht Zeit mit den beteiligten Parteien die Konditionen der Ablösung durch langfristige, an Investitionen in den Klimaschutz gebunden Darlehen zu vereinbaren.