Donnerstag, 14. November 2019

Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten

Für uns Grünliberalen ist wichtig, dass der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen streng geregelt und kontrolliert wird. Wir begrüssen die im Vorentwurf enthaltenen Verschärfungen, namentlich folgende Elemente:

Die Verschärfung der Strafbestimmungen: Der Grundtatbestand wird neu als Vergehen ausgestaltet (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlichem Handeln). Zudem werden schwere Fälle als Verbrechen behandelt (Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Ein schwerer Fall liegt vor, wenn die Täterschaft gewerbs- oder bandenmässig handelt oder wenn eine grosse Anzahl geschützter Exemplare betroffen ist.

 

Die Ausdehnung der Kompetenz des Bundesrates zum Erlass von Einfuhrverboten auf Tier- und Pflanzenarten, deren Exemplare leicht mit Tierund Pflanzenarten nach den Anhängen I-III des CITES-Übereinkommens verwechselt werden können.

 

Die Ausdehnung der Pflicht zur Bestandeskontrolle auf Personen, die Arten nach den Anhängen I-III des CITES-Übereinkommens gewerbsmässig züchten (aktuell beschränkt auf den gewerbsmässigen Handel). Dadurch soll es einfacher werden, die legale Herkunft der Exemplare zu überprüfen. Zudem kann das EDI für die gewerbsmässigen Züchter eine Registrierungspflicht vorsehen.

 

Personen, die Exemplare geschützter Arten öffentlich anbieten (z.B. in Inseraten), müssen neu über sich und die angebotenen Exemplare informieren. Anonyme öffentliche Verkaufsangebote sind damit ausgeschlossen. Die Transparenz wird dadurch verbessert.