Freitag, 28. Juni 2019

Teilrevision der CO2-Verordnung

Die Grünliberalen begrüssen die bereits seit Jahren geplante Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der EU und der Schweiz. Damit wird für Industrieanlagen ein effizienter und marktwirtschaftlicher Klimaschutz ermöglicht, der im Schweizer System aufgrund seiner geringen Grösse und Liquidität bisher nur beschränkt möglich war.

Entscheidend ist bei diesem Instrument die Festsetzung eines sinnvollen «Emissionscaps», d.h. die Höhe der Emissionen des Gesamtsystems, die vom Regulator kontrolliert wird. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU wurden die Caps in der Vergangenheit durch den Regulator zu hoch angesetzt bzw. zu wenig korrigiert, sodass sich Preise von weit unter 10 Franken pro Tonne CO2 entwickelt haben. Zumindest in der EU greifen Reformen aus dem Jahr 2018, sodass sich nach vielen Jahren Überangebot von Emissionsrechten erstmals wieder ein Preis von über 20 Euro pro Tonne CO2 gebildet hat. Für eine verstärkte Lenkungswirkung sind jedoch noch höhere CO2-Preise wünschenswert.

 

Für fossil-thermische Kraftwerke war in der Schweiz bisher eine Kompensation aller Emissionen im Inland erforderlich (zu geschätzten Kosten von über 100 CHF/tCO2). Das soll neu nicht mehr gelten. Stattdessen sollen sie ins EHS eingebunden werden. Die CO2-Abgabe soll nur noch teilweise zurückerstattet werden, nämlich bis zum Punkt, an welchem der Preis eines Emissionsrechts und die zu leistende CO2-Abgabe die «externen Kosten» erreichen. Die Gesamtkosten pro tCO2 für fossil-thermische Kraftwerke dürften sich deshalb gemäss Schätzungen im erläuternden Bericht auf ungefähr die gleiche Höhe wie bisher belaufen (90-121 CHF/tCO2 für externe Kosten). Der Unterschied besteht darin, dass diese Gelder nicht mehr für Klimaschutzmassnahmen verwendet werden, sondern zum grossen Teil an die Bevölkerung zurückfliessen. Dadurch wird der Bau von neuen fossilthermischen Kraftwerken wie bisher wirtschaftlich faktisch vermutlich verunmöglicht, was sachgerecht ist.

 

Der Einbezug des Flugverkehrs (Flüge innerhalb EU und CH) ins EHS ist zu begrüssen. Unabhängig davon braucht es weiterhin eine Flugticketabgabe (siehe dazu 17.3998 Motion Grossen Jürg. Klimaschutz endlich auch im Flugverkehr).