Dienstag, 11. Juli 2017

AHVG: Modernisierung der 1. Säule und Optimierung der 2. Säule

Die Grünliberalen unterstützen, dass die Gesetzesbestimmungen zu den Informationssystemen an den heu-tigen Stand der technologischen Entwicklung angepasst werden. Dabei wird ausdrücklich begrüsst, dass bei der Festlegung der entsprechenden Mindeststandards in erster Linie auf Selbstregulierung und nur subsidiär auf behördliche Vorgaben gesetzt wird. Die Grünliberalen ziehen wo immer möglich und sachgerecht eine Selbstregulierung durch die Branche einer gesetzlichen Bestimmung vor.

Was die Verankerung der Grundsätze der Good Governance im Gesetz betrifft, so lässt sich gegen die Grund- sätze der Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz kaum etwas einwenden. Verschiedene Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die Aufsicht in der AHV und der IV fordern denn auch eine verbesserte Governance in der 1. Säule. Insbesondere sei die strikte Trennung von Durchführung und Aufsicht notwendig. Dieser Forderung wird aber mit der Vorlage nicht Rechnung getragen. Die Bundesaufsichtsbehörde soll weiterhin mit Durchführungsaufgaben betraut werden, die nichts mit der Aufsicht zu tun haben. Konkrete Beispiele von Durchführungsaufgaben sind das Regresswesen, das Tarifwesen, die Durchführungsaufgaben bei internationalen Abkommen und die Vollzugsfragen bei der Verbindungsstelle für Familienleistungen. Es ist sinnvoll, wenn diese Aufgaben zentral und nicht dezentral betreut werden. Diese Aufgaben könnten – mit entsprechenden Vereinbarungen und Zielvorgaben – an eine SVA/Ausgleichskasse oder an die Zentrale Ausgleichskasse (ZAS) übertragen werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass zusätzliche Gesetzesvorschriften häufig primär zu einem höheren Verwaltungsaufwand und damit zu weniger Rente führen. Solange nicht belegt werden kann, dass Transparenzmassnahmen – wie die BVG-Strukturreform – zu einem stärkeren Vertrauen der Bevölkerung geführt haben, sind neue Bestimmungen nur zurückhaltend einzuführen.

 

Ungenügend sind die Ausführungen im Erläuternden Bericht zu den Auswirkungen und insbesondere zu den Kosten der Vorlage. So wird im Bericht darauf hingewiesen, dass sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein zusätzlicher Bedarf von zwei befristeten und fünf unbefristeten Vollzeitstellen ergibt. Bei den Ausgleichskassen wird sogar mit einem Zusatzaufwand von schweizweit 75 Vollzeitstellen gerechnet, was dem durchschnittlichen jährlichen Personalzuwachs in den letzten zehn Jahren entspreche. Nicht beziffert wird, welchen  Mehrbedarf an Sachaufwand die Vorlage verursachen wird, insbesondere was für IT-Investitionen anfallen werden. Die Revision wird so oder anders substanzielle Mehrkosten zur Folge haben, denen gewisse Entlastungen, eine bessere Aufsicht und vor allem ein geringeres Risiko bei der 1. Säule gegenüberstehen stehen sollen. Eine abschliessende Beurteilung der Vorlage ist jedoch nur möglich, wenn die vorgeschlagenen Neuerungen mit einem klaren „Preisschild“ versehen werden und vor allem quantifiziert wird, welches Mehr an Sicherheit in der 1. Säule durch die vorgeschlagenen Massnahmen erreicht wird. Dies erfordert eine separate und vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung, die zusammen mit der Botschaft vorzulegen ist. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass die Revision zu Zusatzkosten ohne tatsächlichen Mehrwert für die Versicherten führt.