Dienstag, 5. Dezember 2017

Steuervorlage 17 (SV17)

Die Grünliberalen unterstützen die Steuervorlage 17 im Grundsatz. Die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften ist unumgänglich. Die Schweiz muss aber ein international attraktiver Unternehmensstandort bleiben. Die Ablehnung der Unternehmenssteuerform III hatte massgeblich mit Unsicherheiten in Kantonen und Gemeinden zu tun. Deshalb müssen die Kantone in der neuen Vorlage einen hohen finanzpolitischen Spielraum erhalten, den sie auf ihre Bedürfnisse abstimmen können. Nur so können sie wettbewerbsfähig bleiben und ihr Steuersubstrat sichern. Diesem Ziel wird die Steuervorlage 17 in vielen Punkten gerecht. Wir verlangen aber vier wesentliche Änderungen.

1. Es ist auf kantonaler Ebene eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung vorzusehen: Je höher die Dividendenbesteuerung in einem Kanton, desto grösser der Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuern (und umgekehrt). Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten, diese Regelung ist zu starr.

 

2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden.

 

3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um je 30 Franken pro Monat ist zu verzichten.

 

4. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll künftig 21,2 Prozent und nicht wie geplant nur 20,5 Prozent betragen.