Donnerstag, 3. September 2020

Änderung der KVV und VKL (Planungskriterien und Tarifermittlung)

Die Grünliberalen unterstützen alle Massnahmen, die im Gesundheitswesen zu mehr Wettbewerb, zu Qualitätssteigerungen sowie zu einer besseren Transparenz und Effizienz führen. Die finanziellen Vorteile, die sich daraus ergeben, werden nicht nur den Versicherten, sondern auch den Kantonen zugutekommen, da sie einen wesentlichen Beitrag zu den Krankenhauskosten und Pflegeheimen leisten.

Die Grünliberalen unterstützen die Vorlage grundsätzlich, weil sie die Wahlfreiheit (hier für die Patienten) und den Wettbewerb (hier für die Spitäler) fördert. Durch die Vereinheitlichung der Datengrundlagen werden endlich schweizweite Betriebsvergleiche (Art. 49 Abs. 8 KVG) möglich. Die Vorlage wird ausserdem unterstützt, weil sie ein wichtiger Schritt ist für ein dringend notwendiges interkantonal abgestimmtes und koordiniertes Gesundheitswesen, das der vielfach ineffizienten kantonal ausgerichteten Spitalplanung entgegenwirkt.

 

Die Verordnungsanpassungen sollten sich auf die Kernaufgaben des Bundes beschränken, nämlich auf das Setzen von Rahmenbedingungen und Grundsätzen für einen freien und fairen Wettbewerb. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, die Tarifautonomie einzuschränken und die Preise festzulegen.

 

Die Kosten für den Spitalbereich beliefen sich 2016 bereits auf insgesamt 28.5 Milliarden Franken, rund ein Drittel der Gesamtkosten des Gesundheitswesens. Im Jahr 2012 trat die Revision der Spitalplanung in Kraft. Ihre Ziele waren unter anderem die Transparenz von Krankenhausleistungen und -kosten zu verbessern und gleichzeitig die unternehmerische Flexibilität der Spitäler zu fördern. Heute, acht Jahre später, ist festzuhalten, dass die Auswirkungen der Revision zwar in die gewünschte Richtung gehen, ihr Potential aber nicht voll ausschöpft ist. Handlungsbedarf existiert insbesondere im Bereich Monitoring und offene Kommunikation der Qualitätsentwicklungen, der Stärkung der Position der Versicherten und vor allem bei der Intensivierung der interkantonalen Kooperation in der Spitalplanung und der Koordination bezüglich Qualitätskriterien. Einheitliche Datengrundlagen und Methoden fehlen, um Spitalvergleiche möglich zu machen.

 

Mit der vorliegenden Verordnungsänderung will der Bundesrat deshalb einerseits die Kriterien für die kantonale und schweizweite Spital-Versorgungsplanung verfeinern und andererseits die Bestimmungen für eine einheitliche Tarifermittlung ergänzen. Auf beides wird im Folgenden gesondert eingegangen.