Montag, 3. Dezember 2018

Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle

Das Arbeitsgesetz ist nicht mehr zeitgemäss und muss den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst werden. Im Kern geht es darum nicht mehr, sondern selbstbestimmter und damit auch flexibler arbeiten zu können. Das entspricht auch einer Forderung unseres Politlabors, das u.a. Jahres- statt Wochenarbeitszeit für mehr zeitliche Arbeitsflexibilität verlangt hat (Policy Brief „Arbeitswelt 4.0“, 2017).

Mit Blick auf die Arbeitgeber ist für uns wichtig, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Auseinanderdriften von Gesetz und gelebtem – und gebilligtem – Berufsalltag ist zu stoppen. Es braucht einen neuen gesetzlichen Rahmen, damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende klar ist, was die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen flexiblen Arbeitens sind.

 

Wir bedauern, dass die Vorentwürfe konzeptionell immer noch der traditionellen Arbeitswelt verhaftet sind, in der Arbeitnehmende nur einen Arbeitgeber hatten. Im Berufsalltag gibt es jedoch viele Arbeitnehmende, die verschiedene Arbeitgeber haben, teilweise in Kombination mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Stichwort „gig economy“). Auch sie sollen von einer grösseren Flexibilität profitieren können. Wir beantragen daher, in der Vorlage den besonderen Bedürfnissen dieser Arbeitnehmenden besser Rechnung zu tragen, auch um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Die Berücksichtigung von Teilzeitarbeit ist ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Es ist unabdingbar, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden weiterhin gewahrt bleibt. Gestützt auf arbeitsmedizinische Erkenntnisse müssen angemessene Massnahmen ergriffen werden. Wir sind überzeugt, dass sich eine grössere Flexibilität und Autonomie positiv auf die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden auswirken. Wenn aber das berufliche Engagment in eine gesundheitschädigende Selbstausbeutung umschlägt, muss rasch und wirksam eingriffen werden.