Dienstag, 30. April 2019

Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb (E-Voting)

Die Grünliberalen lehnen die vorliegende Vernehmlassungsvorlage und damit die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zum heutigen Zeitpunkt ab. Bereits bestehende Lösungen für Auslandschweizer/-innen in den Kantonen sollen für die Wahlen 2019 aber möglich bleiben. Sollten sich die Sicherheitsbedenken dereinst ausräumen lassen, wäre E-Voting als Teil der allgemeinen Digitalisierung erneut zu prüfen.

Die Grünliberalen sehen in der Digitalisierung grosse Chancen. Sie führt zu verbesserter Effizienz von Geschäftsprozessen und Märkten, ermöglicht aber auch eine leichtere Teilnahme der Bürgerin und des Bürgers an politischen Debatten und Prozessen. Die Grünliberalen fordern deshalb den raschen Auf- und Ausbau von E-Government auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

 

Bei all den Chancen sind auch die Risiken ernst zu nehmen – gerade bei Wahlen und Abstimmungen, einem zentralen Pfeiler unserer direkten Demokratie. Um die elektronische Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu überführen, müssen aus Sicht der Grünliberalen zwei Punkte erfüllt sein. Erstens muss es mindestens so sicher betrieben werden können wie das heutige, papierbasierte System. Zweitens darf das Vertrauen der Bevölkerung in die direkte Demokratie nicht darunter leiden. Beides ist mit der aktuell vorgeschlagenen Lösung leider nicht garantiert. Die heutige Form des E-Voting mittels einem Postversand der Wahlunterlagen bringt – ausser für Auslandschweizer/-innen – zudem kaum einen Mehrwert.